kehrswege trotz der in den Beratungen zum Etat für 1925 zum Ausdruck kommenden starken Aktivität
des Staates auf diesem Gebiete zurückgegangen sind.
In der Begründung des Etats für 1925 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Steigerung des
Automobilverkehrs erhöhte Anforderungen an das Ministerium für öffentliche Arbeiten gestellt hat. Es
wird dort betont, daß ein Vergleich der Ausgaben für den Bau öffentlicher Landstraßen zwischen der
Vor- und Nachkriegszeit, ganz abgesehen von der durch die Valutaveränderung hervorgerufenen Preis-
steigerung, schon deswegen nicht möglich sei, weil infolge des gesteigerten Automobilverkehrs wesentlich
hochwertigeres Straßenbaumaterial verwandt werden müsse. Während die Zahl der Personenkraftwagen
;n Frankreich sich 1913 auf etwa 100 000 belief, war bis Ende 1923 eine Steigerung auf 360 000 Wagen
eingetreten. Die Zahl der Lastkraftwagen stieg in derselben Zeit von 8000 auf 93 000.
In der Etatbegründung heißt es weiter, daß in der Öffentlichkeit mit vollem Recht mehrfach über den
Zustand der Landstraßen Klage erhoben worden sei. Besonders charakteristisch sei eine Beschwerde
des königlich britischen Automobilklubs, in welcher darauf hingewiesen wird, daß wegen des schlechten
Zustandes verschiedener Verkehrsstraßen eine Umleitung des ausländischen Automobilverkehrs notwendig
zeworden sei. Aus der Verbesserung der öffentlichen Verkehrswege sei demnach mit ziemlicher Sicherheit
ein Aufblühen nicht nur der Automobil-, sondern auch der Fremdenindustrie zu erwarten, das letzten
Endes wiederum zu einer Steigerung der Staatseinnahmen führen würde. Besonders wird in diesem, Zu-
sammenhange auf die Automobilsteuer hingewiesen, deren Erträge mit der Verbesserung der Straßen
steigen würden.
Der Rückgang der Kosten für die Unterhaltung und den Ausbau der französischen Häfen findet seine
Erklärung z. T. in den besonders hohen Aufwendungen in den letzten Vorkriegsjahren, z. T. darin, daß
mit Wirkung vom 1. Januar 1925 auf Grund eines Gesetzes vom 12. Juni 1920 die Häfen Le Havre und
Bordeaux autonom wurden. Die Ausgaben für die Unterhaltung dieser beiden Häfen fallen dadurch im
Etat für 1925 fort, jedoch erscheint, wie aus der Übersicht auf S. 391 ersichtlich ist, nunmehr eine Über-
weisung, die 1925 5450 000 fr. beträgt.
Der ebenfalls in der vorstehenden Übersicht aufgeführte Ausgabeposten für Rückzahlung von Vorschüssen,
die dem Staat von verschiedenen Handelskammern für den Neubau von Häfen gewährt worden sind, geht
auf ein Gesetz vom 30. April 1921 und seine Novelle vom 30. Juni 1923 zurück.
Dem Staate ge« Bis 1924 erfolgte
Handelskammer währter Vorschuß Rückzahlungen
in‘fr.
Le Hay rue Kre 20000:000 1.946 000
Marseille sr 30 000 000 2 988 000
Boulogne el era ee 8 000 000 797 000
Cala Er 7 000 000 708 000
Insgesamt.... 65000 000 6 439 000
Mit den Staatsausgaben für öffentliche Arbeiten sind auch in Frankreich die öffentlichen Aufwendungen
auf diesem Gebiet nur unvollkommen behandelt. Es ist besonders noch darauf hinzuweisen, daß der Staat
zugunsten der. Gemeinden und Departements Zuschläge zu den Kontingenten der alten Ertragsteuern
[ Grundsteuer, Gebäudesteuer, Tür- und Fenstersteuer und Patent- (Gewerbe-) Steuer] erhebt, die höchstens
15 vH betragen und für den Bau und die Unterhaltung öffentlicher‘ Landstraßen Verwendung finden.
Außerdem ist zu erwähnen, daß die Gemeinden zur Erhebung von Prästationen (Gesetz vom 21. Mai 1836)
berechtigt sind, wenn ihre Einkünfte für die ordentlichen Ausgaben für öffentliche Wege nicht ausreichen?).
Das technische Personal für Straßen- und Brückenbau wird in Frankreich in einer Spezialschule (Ecole
Nationale des Ponts et Chaussees) ausgebildet; die Ausgaben hierfür werden im Achten Kapitel unter »Fach-
unterricht«_behandelt?).
4. Belgien.
In Belgien nehmen die Staatsausgaben für die Förderung der öffentlichen Verkehrseinrichtungen inner-
halb der Gesamtaufwendungen für die Wirtschaft den größten Raum ein. Der Grund liegt in erster Linie
in der überaus günstigen Verkehrslage Belgiens, die es zu einem typischen Durchgangslande machte und
den Ausbau eines umfangreichen Kanalnetzes bedingte,
Die »öffentlichen Arbeiten« liegen in Belgien — zugleich mit der Landwirtschaft — in den Händen
eines Ministeriums. Die Personalausgaben für den Minister und für die Zentralverwaltung wurden unter
dem Abschnitt »Landwirtschaft« behandelt, da für eine Aufteilung nach dem Etat nicht genügend An-
haltspunkte gegeben waren. Lediglich in dem Etat für 1913 erscheint innerhalb der Zentralverwaltung
eine besondere Abteilung für öffentliche Arbeiten, deren Kosten jedoch nur einen Teil dessen darstellen, was
von den Kosten des Ministeriums und der Zentralverwaltung auf die öffentlichen Arbeiten entfallen müßte.
1) Vgl. hierzu auch das Gesetz vom 31. März 1903, betr. die Vieinalwegabgabe (Taxe Vieinale).
2) Vgl. S. 279.
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