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5. Italien.
Das Ministerium für öffentliche Arbeiten versieht in Italien zu einem großen Teil Aufgaben, die im
alleinigen Interesse der Landwirtschaft liegen. Hierzu gehören die für Italien besonders wichtigen Melio-
rationsarbeiten, besonders die Be- und Entwässerung des Bodens usw. Die Ausgaben für alle diese Gebiete
wurden bereits in dem Abschnitt »Landwirtschaft« eingehend behandelt. Sie machen einen erheblichen
Teil der Gesamtausgaben des Ministeriums für öffentliche Arbeiten aus. Da nach den Angaben des italieni-
schen Etats eine sinngemäße Aufteilung der Verwaltungskosten des Ministeriums für öffentliche Arbeiten
unter die Abschnitte »Landwirtschaft« und »öffentliche Arbeiten« nicht möglich war, sind diese Kosten
in voller Höhe unter dem Abschnitt »öffentliche Arbeiten« behandelt, In der folgenden Übersicht erscheinen
daher die Verwaltungskosten des Ministeriums für öffentliche Arbeiten zu hoch.
Andrerseits konnten die Verwaltungskosten des Marineministeriums, in dessen Etat die Kosten für die
Hafenaufsicht, Hafenverwaltung und das Leuchtturmwesen enthalten sind, nicht entsprechend auf die
Ausgaben für Kriegsmarine, Handelsmarine und öffentliche Arbeiten aufgeteilt werden; die zu hohen
Ausgaben für »Öffentliche Arbeiten«, die sich aus der Unmöglichkeit der Aufteilung der Verwaltungs-
kosten des Ministeriums für öffentliche Arbeiten ergeben, werden dadurch wenigstens teilweise wieder aus-
zeglichen.
Die Ausgaben Italiens für die öffentlichen Verkehrseinrichtungen sind gegenüber der Vorkriegszeit sehr
stark gestiegen. In erster Linie dürfte hierfür, ebenso wie in den anderen Ländern, die Entwicklung des
Kraftwagenverkehrs die Veranlassung gegeben haben. Daneben mögen Momente der Landesverteidigung
eine Rolle gespielt haben. Auch die produktive Erwerbslosenfürsorge hat sich zum Teil auf dem Gebiet
des öffentlichen Landstraßenbaues betätigt.
Zu einem sehr wesentlichen Teile entfallen die gesteigerten Ausgaben für Wegebauten auf Süditalien
und die italienischen Inseln, denen 1925/26 allein 175 Millionen Lire für diesen Zweck zugebilligt wurden.
Nach den beiden Etats stellen sich die Aufwendungen. der italienischen Regierung für die öffentlichen
Verkehrseinrichtungen folgendermaßen:
1913/14 . 1925/26
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
I. Allgemeine Verwaltung: in 1 000 Lire
Ministerium (vergl. Text) ui. rk 3.869 15 570 3.114
Technisches Personal (Genio Civile) ............... 8 533 32 015 6 403
Teuerungszulagen für das gesamte Personal des
Ministeriums se A . 46 628 9 326
PeNSONEN AR NR TE ET ET 1.943 6 174 1.234
IL Unterhaltung:
Landstraßen und Brücken +...................... 10 244 7510 1 502
He USW 2 280 17 922 3 584
Aa 60 1 423 W285
Subvention an das Hafenkonsortium in Genua...... 1400 1170 234
Feuchtfürbwesen ii re hr nein 2010 5 763 1.153
II. Neuanlagen:
N 274 062 54812
Überweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände
für den Bau von Straßen und Brücken.......... 3 750 7
Häfen, Leuchttürme usw. ............. .......... 23093 108 288 21 658
[V. Sonstiges:
Außerordentliche Arbeiten!) in Rom .............. 9 875 1.000 200
» » In PM nee Zi = 4500 900
» in Sardinien, .......... —_ 110 000 22 000
Maßnahmen gegen drohenden Erdrutsch ............ 2630 — —
Überweisung an Gemeinden: ...........1.... 1.394 — —
Überweisung für öffentliche Arbeiten in Messina,
Venedig und. Livorno. 0.0 er > 375 75
Öffentliche Arbeiten in Rom (ohne nähere Angaben) 5745 18 102 3 620
Insgesamt .... 87766 650 502 130-100
Die erhebliche Steigerung der Aufwendungen für öffentliche Arbeiten geht zu einem beträchtlichen Teil
auf ein Dekret zurück, das im Dezember 1924 erlassen wurde. Danach wurden für außerordentliche öffent-
liche Arbeiten 15 Milliarden Lire vorgesehen, wozu noch eine weitere Milliarde zu rechnen ist, die der Er-
1) Ohne nähere Angaben.