fullscreen: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Deutsche und Undeutsche Krämer. 
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10) Von kemmen gibt ein erbar rath den Unteu[t]schen alleinn 
^Gusische unnd pauwrenkemme nach. 
ii) Die gelen natelfuttere sollen bei den Unteu|t]schen bleiben. 
12) Die glesenitzen aber unnd die gelen baurpocke sollen bei 
den Teu[t Ischen bleiben. 
13) So viel aber den weiberbeutlen belangend, sollen denn 
^nteu[tIschen zu verkauifen nachgegeben sein weiberbeutele, darvon 
doszynn aufifs höchste fünf marck kostet, unnd da diese zart 
^Grnachmals schon tewrer würde, soll ihnen doch dieselbige damit 
*^*cht abgeschnitten sein. 
H) Von meszern sollen den Unteu|tjschen gorttlers gleichst 
Teu|tjschen kramern feil zu haben unnd zu verkauffenn frei 
^^in allein diese funff nachvolgende zartte und perseien. 
Rrstlich die hemmische (?) meszer mit roden breden schalen unnd 
^deien negelen unnd hinter mit einer iseren platen. 
Zürn andern die Kruszbürgische meszer mit faelen breden 
^^halen unnd isern neglen unnd platen. 
Zürn dritten Hreckenfeldische meszer mit gelen buschbomen 
^^halenn unnd meszinges platen. 
Zürn vierten busche baurmeszer mitt geelen scha enn. 
Zürn funfften hertzwyger meszer mit scheiden und ohne sehe en. 
15) Und ol> schonn in diesen kauflfzarten unnd |mrselen 
'=''^crüng vorfielc, also das sie im kaufe gefingert oder gebeszertt 
"'“'■den, sollen sie ihnen gleichwoll darmit unhenomen sein. 
>6) Von tuschen sollen den Unteu|t|schen gürtelern gleichst 
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Teu|t|schen kramern feil zu haben frei sein: Die vier an e 
^"^schen drierlei zartte, klein, mittel unnd grosz, im g eic en le 
laschen dreierlei zartte klein, mittel unnd grosz, ,doch ohne 
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oszer; des sollen sie die Unteu|t|schen gürdelmachere sich ent- 
allerlei anderer gattungk. 
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