Deutsche und Undeutsche Krämer.
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10) Von kemmen gibt ein erbar rath den Unteu[t]schen alleinn
^Gusische unnd pauwrenkemme nach.
ii) Die gelen natelfuttere sollen bei den Unteu|t]schen bleiben.
12) Die glesenitzen aber unnd die gelen baurpocke sollen bei
den Teu[t Ischen bleiben.
13) So viel aber den weiberbeutlen belangend, sollen denn
^nteu[tIschen zu verkauifen nachgegeben sein weiberbeutele, darvon
doszynn aufifs höchste fünf marck kostet, unnd da diese zart
^Grnachmals schon tewrer würde, soll ihnen doch dieselbige damit
*^*cht abgeschnitten sein.
H) Von meszern sollen den Unteu|tjschen gorttlers gleichst
Teu|tjschen kramern feil zu haben unnd zu verkauffenn frei
^^in allein diese funff nachvolgende zartte und perseien.
Rrstlich die hemmische (?) meszer mit roden breden schalen unnd
^deien negelen unnd hinter mit einer iseren platen.
Zürn andern die Kruszbürgische meszer mit faelen breden
^^halen unnd isern neglen unnd platen.
Zürn dritten Hreckenfeldische meszer mit gelen buschbomen
^^halenn unnd meszinges platen.
Zürn vierten busche baurmeszer mitt geelen scha enn.
Zürn funfften hertzwyger meszer mit scheiden und ohne sehe en.
15) Und ol> schonn in diesen kauflfzarten unnd |mrselen
'=''^crüng vorfielc, also das sie im kaufe gefingert oder gebeszertt
"'“'■den, sollen sie ihnen gleichwoll darmit unhenomen sein.
>6) Von tuschen sollen den Unteu|t|schen gürtelern gleichst
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Teu|t|schen kramern feil zu haben frei sein: Die vier an e
^"^schen drierlei zartte, klein, mittel unnd grosz, im g eic en le
laschen dreierlei zartte klein, mittel unnd grosz, ,doch ohne
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halt
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oszer; des sollen sie die Unteu|t|schen gürdelmachere sich ent-
allerlei anderer gattungk.
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