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d. h. unter Berücksichtigung des damaligen Preisniveaus auf etwa 9 Milliarden fr. Vorkriegskaufkraft. Von
den gesamten Verpflichtungen dieser Art sind somit mehr als zwei Drittel bereits liquidiert worden.
Die Zahlungen von Kriegsrenten und -unterstützungen zeigen die schon erwähnte, von Jahr zu Jahr in
Erscheinung tretende Abnahme. Eine Änderung in dieser Entwicklung der N ominalbeträge brachte jedoch
das Gesetz vom 13. Juli 1925, nach dem für Erhöhung der entsprechenden Leistungen 1,4 Milliarden fr.
für 1925 und 1926 ausgeworfen wurden. Zur Abwicklung der Verpflichtungen des Staates wurde im Jahre
1924 eine Caisse des Pensions de Guerre gegründet, die die Zahlungen an die Empfänger von Kriegsrenten
und -unterstützungen übernahm. Die Mittel dafür erhielt sie durch gleichbleibende jährliche Staats-
zuschüsse, die aber zunächst nur einen Teil ihrer Verpflichtungen deckten; den restlichen Betrag sollte
sie sich durch Emission von Anleihen beschaffen. Diese Regelung bezweckte, das Budget mit einem
verhältnismäßig geringen, wenn auch ständigen Posten an Stelle der anfänglich sehr hohen, dann aber
sinkenden Beträge zu belasten. Unabhängig von der Frage, ob es berechtigt ist, solche automatisch
sinkenden Ausgaben auf dem Anleihewege zu decken, stieß ihre Herauslösung aus dem Budget auf leb-
hafte Kritik. Um das Prinzip der Vollständigkeit des Budgets in dieser Beziehung wiederherzustellen,
ist die Caisse des Pensions de Guerre daher für 1926 wieder abgeschafft worden; die Mittel für die Kriegs-
pensionen und Kriegsrenten erscheinen demnach wieder in voller Höhe im Budget General.
Die Anzahl der bis zum 1. August 1925 erhobenen Ansprüche auf Zahlung von Pensionen und Unter-
stützungen belief sich nach dem Budget für 1926 auf 4530 000. Davon entfielen
auf Invalide.ı. 0er rer RER Er He a ee ern lea 2 725.000
>. Witwen und Walsen 1.40. .i4u Ges enkeme 720000
» sonstige Verwandte .............+.-.««-+«<+ 1085 000
Von diesen Ansprüchen waren rund 4 335 000 endgültig entschieden, davon 640 000 im Berufungsverfahren.
Durch die Entscheidungen wurde die Berechtigung der Forderungen von
2 045 000 Invaliden,
650 000 Witwen und Waisen,
975 000 sonstigen Verwandten anerkannt.
Die Verteilung der erledigten Ansprüche auf Kriegs- und Zivilopfer zeigt die nachstehende Übersicht?).
Anzahl der er-
ledigten An- Zugang im Stand am
sprüche am Jahre 1925 31. Dez. 1925
1. Jan. 1925
a. Gesetz vom 31, März 1919.
Landheer:3invalide .....0 000000770 nrr kr Hrn +0 2 593 456 220 000 2813 456
Witwen und Waisen ............. 00047 678 243 20 000 698 243
Sonstige Angehörige ...........0.00414 5 1 027 810 60 000 1.087 810
Marine Sa Invalide ........40001000 uhr 27 460 1440 28 900
Witwen und Waisen............0...04040 9 775 675 10 450
Sonstige Angehörige + ......0...00007 13 210 1.490 14 700
Zusammen.... 4349954 303 605 4 653 559
b. Gesetz vom 24. Juni 1919.
Zivile Kriegsopfer: Invalide ..........00100100 00H 26 869 . 1.080 27 949
Witwen ee ren 15 845 480 16.325
Sonstige Angehörige ..........-- 6 068 240 6 308
Zusammen.... 48 782 1 800 50 582
OEL
Gesamtsumme .... 4398 736 305 405 4 704 141
3. Der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete.
Vorbemerkung.
Der Wiederaufbau der zerstörten Gebiete stellte die staatliche Verwaltung vor drei Aufgabenkreise:
1. Wiederaufbau des öffentlichen Eigentums,
2, Durchführung des öffentlichen Wiederaufbaues von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden.
3. Entschädigungen für den privaten Wiederaufbau.
Die Wiederherstellung des öffentlichen Eigentums wurde durch die betroffenen Verwaltungszweige durch-
geführt. Ferner lag die Wiedernutzbarmachung des Bodens für landwirtschaftliche Zwecke in öffentliche:
Hand: bei den Präfekturen und Unterpräfekturen wurden zu diesem Zweck besondere Verwaltungs-
ı) Die Ziffern beziehen sich im Gegensatz zu den vorhergehenden Übersichten auf die einzelnen Schadenfälle
=.