Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Die Wiederherstellung der Kohlengruben ist gleichfalls beendet. Die Förderung war nach Le Nord 
Industriel vom 5. 2. 1927 im Jahre 1926 bei den Gruben des Departement du Nord um 20 vH., bei 
denen des Departement Pas de Calais um 7 vH höher als im Jahre 1913. 
Die wichtigste Einrichtung zur Finanzierung des privaten Wiederaufbaues wurde der durch Gesetz 
vom 10. Dezember 1919 gegründete Credit National. Die prinzipiellen Gründe, die zu seiner Errichtung 
geführt haben, sind ähnliche wie diejenigen, mit denen die Gründung der Pensionskasse motiviert wurde. Die 
Unmöglichkeit, die erforderlichen Summen für den Wiederaufbau durch laufende Einnahmen oder durch 
Eintreibung der Forderungen an den Reparationsschuldner zu decken, zwang zur Anleiheemission. Der 
Gedanke, daß es sich bei allen Leistungen dieser Art gewissermaßen um Vorschüsse an den Reparations- 
schuldner handelte, die dieser abzudecken haben würde, legte es nahe, derartige Anleihetransaktionen durch 
gesonderte Institute vorzunehmen und sie dadurch von allen sonstigen Kreditaktionen des Staates zu 
trennen. Seit seiner Gründung gingen die Barleistungen vorwiegend über den Credit National, während der 
Tresor in Schuldverschreibungen entschädigte. Der Credit National hatte jedoch, wie aus dem schroffen Ab- 
sinken seiner Zahlungen seit 1922 hervorgeht, bei seinen Versuchen, durch Anleiheemission bare Mittel zu be- 
schaffen, von Jahr zu Jahr weniger Erfolg. In um so höherem Maße mußte deshalb dazu übergegangen werden, 
die Entschädigungsberechtigten mit Hilfe der Obligations de la Defense Nationale zu bezahlen, und zwar seit 
1923 nicht nur für die Kapitalentschädigungen, sondern auch für die Zinszahlungen. Dies geschah teilweise 
durch den Credit National, teils in Abänderung des ursprünglichen Planes, durch den Tresor selbst. Es ist 
aus den Zahlenangaben der Übersicht auf S. 410 nicht zu ersehen, wieviel von diesen Zahlungen durch den 
Credit National und den Tresor getätigt worden sind. Durch den Credit National sind nach Mich e1*) Zahlungen 
in Obligations de la Defense Nationale bis zum 1. Januar 1926 in Höhe von 8,99 Milliarden fr. erfolgt; der bei 
weitem größere Teil ist also durch den Tresor direkt vollzogen worden. Der Credit National wurde trotz 
seiner immer geringer werdenden Emissionstätigkeit aufrecht erhalten, um wenigstens einen kleinen Teil 
der Entschädigungsberechtigten bar auszahlen und ihnen so das Risiko der Verwertung der Schuld- 
verpflichtungen abnehmen zu können. 
Dieselben ungünstigen Bedingungen, die die Tätigkeit des Credit National behinderten, erschwerten auch 
den Groupements des Sinistres die Erfüllung ihrer Aufgabe. Diese mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten 
Verbände von Entschädigungsberechtigten einzelner Gebiete konnten von sich aus an den Kapitalmarkt 
herantreten, um durch Anleihen die Mittel zum Wiederaufbau zu beschaffen. Ihre spätere Entschädigung 
durch den Staat soll die Tilgung der aufgenommenen Anleihen ermöglichen. Der Staat verpflichtete sich 
außerdem bei der Zulassung dieser Verbände zur Erfüllung der Zinsverpflichtungen, wenn diese nicht 
höher als 6 vH waren. 
Bei weitem die geringste ziffernmäßige Bedeutung für die Regelung der Wiederaufbaufrage hatte die 
Ausstellung von Rentenschuldverpflichtungen durch den Staat. Es ist oben darauf hingewiesen 
worden, daß ein Teil der Entschädigungsberechtigten die empfangenen Zahlungen nicht zum Wiederaufbau 
verwendet, sondern von den Kapitalerträgen zu leben beabsichtigt. Die Ausstellung der Rentenschuld- 
verpflichtungen erfolgte in der Regel bei Entschädigungsansprüchen solcher Art und gehört daher viel eher 
in die Rubrik »Unterstützungen« als zu den Wiederaufbauleistungen. Ihre Aufführung an dieser Stelle 
rechtfertigt sich jedoch damit, daß es sich um die Liquidierung von Vermögensverlusten handelt. die mit 
ihrem Kapitalwerte eingesetzt werden. 
Die Form, in der die Ersatzansprüche befriedigt und der Wiederaufbau finanziert wurde, ist also gewissen 
Wandlungen unterworfen gewesen. Laufende Eingänge sind nicht zur Finanzierung des Wiederherstellungs- 
werkes verwandt worden; der Staat hat sich vielmehr die erforderlichen Mittel durch Anleihen verschafft, 
sei es, indem er die Erträge von öffentlich emittierten Anleihen dafür verwandte, sei es, daß er die Ent- 
schädigungsberechtigten durch Hingabe von Schuldverschreibungen befriedigte, also eine gewisse Zwangs- 
anleihepolitik trieb. Die folgende Übersicht zeigt den Anteil der verschiedenen Finanzierungsformen an den 
Kapitalentschädigungen für den privaten Wiederaufbau. 
Es entfielen in vH. aller Entschädigungen des Staates für Vermögensschäden 
auf Leistungen 1914/19 1920 1921 1922 1923 1924 1925 
in vH 
1. in Obligations de la Defense Nationale 100 79,05 29,75 16,98 32,88 49,85 68,16 
9. des Credit National ..........041400+  — 20,95 45,33 1 57,36 47,45 26,87 20,96 
3. der Groupements des Sinislres ......  — > 24,79 21,98 16,03 20,06 8,13 
4. in Rentenschuldverschreibungen .... — —. 0,13 3,68 3,64 3,22 2,75 
Insgesamt.... 100 100 100 100 100 100 100 
1) Aa. O0. 8.251. 
417 
59
	        
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