Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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2. Die Kriegsrenten, Kriegspensionen, Kriegsunterstützungen. 
Die Kriegsrenten usw. werden in den belgischen ebenso wie in den französischen Publikationen als 
Dommages aux Personnes bezeichnet. Die Gesamtzahl der Anträge auf Entschädigung von Personen- 
schäden belief sich am 31. März 1924 auf 255 096; ihnen entsprechen 323 784 einzelne Schadensfälle, 
Durch Entscheidung des zuständigen Gerichtes waren bis zu diesem Termin 209678 Fälle erledigt und 
54 547 abschlägig beschieden worden. An Entschädigungsfällen wurden anerkannt: 
wegen Invyahdität ...........0.000- ZU 404 
» Deportation ae kee in 119.408 
an Witwen und Waisen............ 18786 
In der kurzen Zeit bis zum 30. Juni 1924 erhöhte sich die Zahl der Anträge auf 256 597, die der 
positiven Entscheidungen auf 239 165; über ihre Verteilung im einzelnen sind Angaben nicht vorhanden. 
Im Annexe VII zum Expose General des Etats 1925 wird zwischen Militärrenten-, Militärpensions- und 
-unterstützungsempfängern und zivilen Kriegsopfern unterschieden. An ersteren werden angegeben: 
1. Offiziere .......... 12 SE 4 600 
2. Sonstige Militärpersonen ........:...+n00.0++#+ 00010011104 A483 458 
9. Kinderzulagen für 1 und 24...010400004 0 rennen St 690 
4. Witwen und: Walsen a Er HEN HERE er Hr de en a 10 BB 
5. Kinderzulagen für 4 .....00700404ih rk 0A WA Werne naka Ener e neues 10028 
6. Unterstützungsberechtigte Angehörige sonstigen Grades ........... 22235 
7. Alerszulagen fir 070004 r Hr REG ENTRY HAFACCr0a Tr. SB G78 
Insgesamt .... 157167 
An zivilen Kriegsopfern gab es: 
1. Hauptunterstützungsempfänger”...4..0 070er here Car ame kann 11200, 
8, Kinderzulagen {Ur 140140 VAR HRRRREKERE RATTE Mer rl mn ale 2 OTOQ 
3. Ehegatten verstorbener Hauptunterstützungsempfänger ........... 8000 
4. Andere Verwandte verstorbener Hauptunterstützungsempfänger .... 12600 
5. Waisen und Geschwister verstorbener Hauptunterstützungsempfänger 9900 
Insgesamt .... 47900 
Vergleicht man die vorstehenden Hauptsummen mit der Anzahl der bis zum gleichen Termin über- 
haupt zugebilligten Entschädigungen, so zeigt sich ein, wenn auch noch geringer Rückgang der Pensions- 
und Unterstützungsverpflichtungen des belgischen Staates. 
3. Die Wiederaufbauarbeiten. 
Eine Berechnung des finanziellen Aufwandes des belgischen Staates für den Wiederaufbau der zerstörten 
Gebiete ist nur unvollkommen möglich. Angaben darüber sind nicht vorhanden, nur eine kleine Zusammen- 
stellung im Etat für 1925 gibt einen gewissen Anhalt. Danach hat der Staat für den Wiederaufbau 
des privaten und öffentlichen Besitzes ausgegeben: 
Insgesamt Monatlich 
bis. 31. Dezember 1921. 4.1.2. 8,63, 0,23 
» 31. » TORE 10,08 0,12 
»: 31. » U 12,00 0,16 
» 30. Juni Sa 12,50 0,08 
Das Wiederaufbauwerk erforderte drei verschiedenartige Maßnahmen: 
1. Prüfung und Entscheidung sämtlicher Entschädigungsansprüche; 
2. Finanzierung des privaten Wiederaufbaues; 
3. Organisation derjenigen Aufgaben, die der Staat sich selber vorbehalten wollte. 
Die Regelung der privaten Entschädigungsansprüche. 
Die Prüfung der Anträge auf Entschädigung lag in Händen der Tribunaux de Dommages de Guerre, 
die aus staalichen Kommissären gebildet wurden. Ihre Einrichtung war etwa am 1. Oktober 1919 
abgeschlossen. Zu diesem Datum gab es 26 Tribunaux de Dommages de Guerre mit 92 Kammern. In 
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