Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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de Credit a U Industrie verwertet werden. Die erstere beschaffte sich die erforderlichen Mittel, indem sie 
drei Anleihen von je 1 Milliarde fr. in den Jahren 1921, 1922 und 1923 unter Garantie des Staates emittierte. 
Die Soci&6 Nationale de Credit a T’ Industrie hatte während des Krieges die Lombardierung der Requisitions- 
scheine von Gewerbe- und Handeltreibenden übernommen. Ihr Aufgabenkreis wurde dahin erweitert, daß 
sie gegen Verpfändung der Titres Representatifs d’Indemmite Kredite an entschädigungsberechtigte Handel- 
und Gewerbetreibende gewährte, deren Geschäfte vor dem Kriege über 100 000 fr. Wert hatten. Die 
Vermittlung der Soci&6 Nationale de Credit ä V Industrie wurde im Jahre 1924 durch die Errichtung der 
Association Nationale des Industriels et Commercants pour la Reparation des Dommages de Guerre ausge- 
schaltet. wobei die erstere ihrem eigentlichen Aufgabenkreis, der Kreditgewährung für Exportzwecke, 
wieder zugeführt werden sollte. 
Dieselben Institutionen, die bei der endgültigen Entschädigungszahlung die Finanzierung ermöglichten, 
wirkten auch bei der Gewährung von Vorschüssen mit, die den Entschädigungsberechtigten ohne Rück- 
sicht auf die endgültige Regelung ihrer Ansprüche gewährt wurden. Nicht als »Vorschuß« galten dabei 
die besonders in den ersten Jahren sehr beträchtlichen Summen, die auf Grund vorläufiger Entscheidungen 
als Entschädigung zuerkannt wurden. Es ergingen vorläufige Entscheidungen: 
bis 31. Dezember 1920... 04 cr sr Ex 11 BET, 
BE RE 23.293 
» 81. (DDr ern na 24 989 
» 31. OS D REP Kr We ST 25 429 
* Bl. En ee N 
Sie repräsentierten am 31. Dezember 1920 Objekte im Werte von 1 309,6 Millionen fr., am 31. Dezember 
1924 von 2 758,7 Millionen fr. 
Die eigentliche Vorschußgewährung erfolgte teils durch staatliche Verwaltungsbehörden, teils durch die 
obenerwähnten Organisationen. Sie verliert mit dem Fortschreiten der endgültigen Regelungen mehr 
und mehr an Bedeutung. Die Federation des Cooperatives des Dommages de (uerre hatte an Vorschüssen 
auszuweisen: 
Anzahl Betrag 
A BR 77,15 Millionen fr. 
» 31. Dezember 1921: u... 25.442 146,18 » » 
yo Bl » 102000 re 1052 186,94 
#381: » (9er 1701 188,32 
“31. » 1024 31669 187,82 
Die entsprechenden Zahlen für die Vorschüsse auf dem Verwaltungswege (nur für Forderungen bis 
höchstens 10 000 fr.) sind die folgenden: 
Anzahl Betrag 
bis zum: 1: März 1920 0.10 Kerle a 892 19,48 Millionen fr. 
? 0 #1, Dezember 19800... ren TO AB 43,64 » » 
> 3 » CE 
Der Wiederaufbau von öffentlichem und privatem Eigentum durch den Staat. 
Die Herstellung des öffentlichen Eigentums wurde von den betroffenen Verwaltungszweigen selbst 
bewirkt. Für die Kultivierungsarbeiten auf ländlichem Grundbesitz wurde am 20. Januar 1919 beim 
Ackerbauministerium ein Office de 1a Reconstruction Agricole gebildet. Die Errichtung von Wohnhäusern 
lag eine Zeitlang in der Hand des Office des Regions Devastees. Auf den beiden letzten Gebieten wurde 
jedoch versucht, die private Initiative möglichst anzuregen, auch wurde die staatliche Ausführung privater 
Bauten bald wieder eingestellt, 
Die Arbeiten zur Wiederherstellung des öffentlichen Eigentums werden durch folgende An- 
gaben näher beleuchtet: An zerstörten oder stark beschädigten öffentlichen Bauten waren bei Waffen- 
stillstand insgesamt 1167 vorhanden. Davon waren 136 kommunale Verwaltungsgebäude, 237 Kirchen, 
392 Gebäude der Schulverwaltung, 402 sonstige Bauten. Wiederaufgebaut waren am 
31. Dezember 1920 ....... 193 
31. » Mae 0 
31. » 
31. » 1088 0 
30. August‘ > 1924 ....... 1100 
15. April I 167
	        
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