Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Die im Rahmen des Etats für 1925/26 vorgesehenen Aufwendungen für die Wiederaufbauarbeiten haben 
keine große Bedeutung mehr. Sie treten jedenfalls gegenüber den 1208 Millionen Lire für die Kriegs- 
pensionen und -unterstützungen gänzlich zurück. Über die Zusammensetzung dieser letzteren Lei- 
stungen des italienischen Staates ist nichts bekannt. 
Il. Die Besatzungskosten. 
Die Besatzungskosten und der Aufwand für die Kontrollkommissionen aller Art, die von den Sieger- 
staaten in Mitteleuropa unterhalten werden, nehmen in den Ausgabeetats insofern eine Sonderstellung 
ein, als sie durch die von Besetzung bzw. Kontrolle betroffenen Staaten auf Grund der Friedensverträge 
laufend erstattet werden müssen. Wenn der Aufwand dieser Art trotzdem bei den Staaten gezählt wird, die 
ihn verursachen, so liegt der Grund darin, daß in der vorliegenden Arbeit die Frage nach der Deckung 
der Ausgaben weder gestellt noch beantwortet wird. 
Eingehende Darstellungen der Besatzungskosten gibt es in der ausländischen Literatur nicht, doch ist 
dieser Fragenkomplex in deutschen amtlichen Quellen eingehend behandelt. Ihre Heranziehung ist um so 
notwendiger, als die Abrechnungen der Reparationskommission über die eingegangenen Zahlungen Dentsch- 
lands nur die Kosten aufführen, die den Besatzungsmächten selbst aus der Aufrechterhaltung der Besatzung 
entstehen und die von deutscher Seite als sogenannte »äußere Besatzungskosten« bezeichnet werden. 
Daneben aber spielen alle die »inneren« Aufwendungen eine wichtige Rolle, für die Deutschland ebenfalls 
im Zusammenhang mit der Besatzung aufzukommen hat, die aber nicht über Reparationskonto abge- 
rechnet werden, da sie von vornherein nicht von den Besatzungsbehörden, sondern von der deutschen 
Verwaltung gemacht werden (Bereitstellung von Wohnräumen, Verwaltungsgebäuden usw.) 
Da die Angaben der Besatzungskosten in den aufgearbeiteten Etats nur die erste Kategorie von Aus- 
gaben umfassen, darf aus ihnen nicht auf die sämtlichen Lasten geschlossen werden, die dem Deutschen 
Reiche aus der Besatzung erwachsen. 
Die letzte Berechnung der Besatzungskosten*!) ist für die Zeit bis zum 31. Mai 1926 möglich. Sie 
ergibt folgendes Bild: 
in Goldmark 
1. Äußere Besatzungskosten bis 31. August 1924 ..........0.00.0..00s+22++ 3713135 364 
2, Äußere Kosten der Kommissionen bis 31. August 1924 ..........00000004 25 761 591 
3. Innere Besatzungskosten bis 31. August 1924 ..................4..2.++ 1724 939063 
4. Besatzungskosten vom 1. September 1924 bis 31. August 1925 .......... 272575471 
5. Kosten der Kommissionen vom 1. September 1924 bis 31. August 1925 .. 14 151 701 
6. Kosten der Besatzung vom 1. September 1925 bis 31. Mai 1926 ........ 149161 409 
7. Kosten der Kommissionen vom 1. September 1925-bis 31. Mai 1926 ..... 6 651 847 
Insgesamt .... 5906 376 446 
Die Entwicklung der einzelnen Arten der Besatzungskosten ist aus der folgenden Übersicht zu ersehen, 
die den monatlichen Durchschnittsaufwand in gewissen Zeitspannen angibt. Der Besatzungsaufwand 
war in der Zeit bis zum 31. Dezember 1921 relativ höher als in den folgenden Jahren, da die Einrichtung 
der fremden Truppen auf deutschem Gebiete besonders große Aufwendungen notwendig machte. Die 
nächsten Jahre zeigen eine gewisse Stabilität der aus der Aufrechterhaltung der Besatzung dem Deutschen 
Reiche erwachsenden finanziellen Belastung. Dabei muß für die Entwicklung seit 1923 berücksichtigt 
werden, daß der Aufwand Belgiens und Frankreichs für die militärischen Maßnahmen am Rheine nicht 
mit den von deutscher Seite angegebenen Lasten (vgl. die nachstehende Übersicht) übereinstimmt, da die 
letzteren die militärischen Kosten des Ruhreinbruchs nicht enthalten. Wenn die französischen Forderungen 
an Deutschland in den Jahren 1923 und 1924 geringer erscheinen als 1922, so liegt der Grund darin, daß 
die Armee für die Ruhrbesetzung aus Truppen der Rheinlandbesatzung gebildet wurde, die nicht vollständig 
durch neue Truppen aus dem Inneren Frankreichs ersetzt wurden. Für die Kosten der Ruhrbesetzung 
hatten aber die Besatzungsmächte selbst aufzukommen, so daß ihre Ausgaben hierfür nicht in der deutschen 
Kostenberechnung erscheinen können. Die Kosten der Ruhrbesetzung stellten sich nach der französi- 
schen »Bilanz«?) auf 697,8 Millionen fr. Seit dem 1. September 1924 (Inkrafttreten des Dawes-Planes) 
werden die Besatzungskosten nicht mehr gesöndert erstattet, sondern sind in den deutschen Jahresleistungen 
enthalten. Der Unterschied zwischen »inneren« und »äußeren« Besatzungskosten kommt dadurch in 
Fortfall. 
?) s. Literatur. 
2) Kammerbericht von Lamoureux, a. a. 0. 
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