Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Erstes Kapitel. 
Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung. 
| in vH der Gesamtstaatsausgaben Nachkriegsetat!) in vH 
Vorkriegsetat Nachkriegsetat des Vorkriegsetats 
Personal- Sach- Personal- | Sach- Personal- Sach- 
ausgaben | ausgaben ausgaben | ausgaben ausgaben | ausgaben 
Großbritannien ....... 255 LA “m 120,2 118,9 
Frankreich. +4... 773 rs © 38 14 4 109,1 83,3 
Belgien. u... } 172,2 
Italien u 100,5 
Wie schon in dem ersten Teile zur Grundlegung dieser vergleichenden Etatbearbeitung ausgeführt wurde, 
wird die Gliederung der Staatsausgaben nach Ausgabezwecken ergänzt durch eine solche nach Ausgabe- 
arten. Der Gliederung nach Ausgabearten liegt der Gedanke zugrunde, daß die Staatsausgaben, ganz 
abgesehen von ihrem Zwecke, in einem völlig verschiedenen Verhältnis zur Volkswirtschaft stehen, je nach- 
dem sie eine Einkommensbeanspruchung, eine Einkommensverschiebung oder eine Produktionsver- 
schiebung darstellen. 
Wenn der Staat Arbeitskräfte oder sächliche Produktivgüter für seine Zwecke heranzieht, so liegt eine 
Einkommensbeanspruchung vor, indem diese Kräfte der Verwendung zu privaten Zwecken entzogen 
werden. Es handelt sich hier um die Posten, die in den Hauptübersichten unter den »Ausgaben für die eigent- 
liche Staatsverwaltung« zusammengefaßt sind. Sie stellen den eigentlichen Kostenaufwand für den Staats- 
apparat dar und bilden eine Erkenntnisquelle für den Vergleich der staatlichen Verwaltungstätigkeit. 
Die Verwaltungsausgaben sind wiederum gegliedert nach dem Aufwand für persönliche Arbeitsleistung 
und für sächlichen Geschäftsbedarf. Die Durchführung dieser Unterscheidung ist in der vorliegenden 
Bearbeitung?) noch wenig zuverlässig, da die einzelnen Etatposten in dieser Hinsicht vielfach nicht genügend 
unterschieden waren. 
Die Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung, also die Personalausgaben und sonstigen Geschäfts- 
ausgaben zusammen, machen in der Vorkriegszeit in allen vier Ländern etwas über die Hälfte der gesamten 
verarbeiteten Staatsausgaben aus. Nach dem Kriege sank dieser Anteil sehr erheblich, da die Geld- 
leistungen an Dritte, vor allem die Zinsen und Kriegsrenten, eine überragende Bedeutung erhielten. Wie die 
Ergebnisse der Aufgliederung erkennen lassen, haben die Personalausgaben im allgemeinen gegenüber 
der Vorkriegszeit im Verhältnis zu den gesamten Staatsausgaben einen geringeren Rückgang erfahren 
als die sächlichen Geschäftsausgaben. Die Ursache ist vor allem darin zu suchen, daß bei dem überall 
notwendigen Zwang, zu sparen, zunächst die Sachausgaben, vor allem die Neubauten?) usw., eingeschränkt 
wurden. Man hat zwar in allen Ländern auch einen Beamtenabbau durchzuführen versucht, doch ist 
dabei nur eine Senkung der Anzahl gegenüber den ersten Nachkriegsjahren, nicht aber gegenüber den 
Vorkriegsverhältnissen erreicht worden. Lediglich in Belgien sind die Sachausgaben stärker gestiegen 
als die Personalausgaben. Der Grund liegt vor allem in der starken Entfaltung der öffentlichen Arbeiten, 
über die oben eingehend berichtet wurde. 
Die Gliederung der Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung nach den verschiedenen Ausgabe- 
zwecken, also die Kombination der beiden Gliederungsgesichtspunkte, geht aus den Hauptübersichten 
S. 462 ff. hervor. Das Bild, das sich hier ergibt, wird im wesentlichen beherrscht von den Unterschieden 
in der Bedeutung des Rüstungsaufwandes. In der Bearbeitung der Ausgaben für die Landesverteidigung 
wurde an Hand des fiktiven Rüstungsvergleiches auseinandergesetzt, daß gerade auf diesem Gebiete 
die in den Etats ausgewiesenen Staatsausgaben völlig unvergleichbar sind, insbesondere wenn man ein 
Land mit Wehrpflicht und ein Land mit einem Soldheer gegenüberstellt. Aus diesem Grunde werden 
in der folgenden Übersicht die Verwaltungsausgaben ausschließlich derjenigen für die Landesverteidigung 
1) Für die Nachkriegsetats sind die Vorkriegskauikraftziffern zugrunde gelegt, 
2) Vgl. dazu Fünften Teil, Haupttabellen 32 bis 36. 
3) Vol. Fünftes Kapitel dieses Teils S. 438.
	        
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