Auf die Lückenhaftigkeit der Angaben über die Zuschüsse zu den staatlichen Erwerbsbetrieben wurde
bereits an anderer Stelle aufmerksam gemacht‘).
Desgleichen wurde schon in anderem Zusammenhange darauf hingewiesen, daß durch die britischen
Nachtragsbewilligungen, besonders durch die Kohlensubvention, ganz wesentliche Veränderungen gegen-
über den Etatzahlen eingetreten sind; ferner spielen in Großbritannien neben den zahlenmäßig in den
Etats ausgewiesenen Subventionen noch die Eventualsubventionen (besonders die Kreditgarantien auf
Grund des Trade Facilities Act, vgl. 5. 353 ff.) eine wichtige Rolle. Im Falle Großbritanniens kann man die
tatsächliche Wandlung in der Subventionspolitik, die sich gegenüber der Vorkriegszeit vollzogen hat,
erst dann richtig beurteilen, wenn man diese in den Zahlen der vorstehenden Übersicht nicht zum Ausdruck
kommenden Eventualsubventionen mit berücksichtigt.
Ferner sind in Italien bedeutende Subventionen erst nach der Vorlage des Etats für das Jahr 1925/26
eingeführt worden. Sie sind oben (vgl. S. 366ff.) textlich behandelt worden.
Auch für die übrigen Länder ist auf die eingehende Behandlung der Subventionen an die private
Erwerbswirtschaft im Kapitel »Wirtschaft«?) hinzuweisen.
Fünftes Kapitel.
Investierungen.
Durch die Aussonderung der Staatsaufwendungen für Neuinvestierungen soll der Unterschied zwischen
laufenden Staatsausgaben und Neuanlagen herausgearbeitet werden.
Als Investierungen im Sinne der privaten Erwerbswirtschaft treten Staatsaufwendungen nur bei den
staatlichen Erwerbsbetrieben auf. Alle übrigen Investierungen des Staates tragen einen wesentlich
anderen Charakter, indem sie nicht wie in der Privatwirtschaft der Ertragserzielung, sondern einer be-
stimmten verwaltungsmäßigen Nutzung dienen und häufig auch aus politischen Gründen vorgenommen
werden.
Um eine international vergleichbare Zusammenstellung der Investierungen zu ermöglichen, war es
notwendig, ohne Rücksicht auf den Aufbau der einzelnen Etats jeden einzelnen Etatposten daraufhin
zu prüfen, ob er eine Ausgabe des laufenden Bedarfs oder eine Neuanlage darstellt. Diese Prüfung wurde
dadurch erleichtert, daß in den Etats die Neuanlagen zum größten Teil unter bestimmten Kapiteln zu-
sammengefaßt sind. So besteht in Großbritannien im Civil Service sowie in den Etats für Heer und
Marine ein besonderes Kapitel für Neubauten. In Frankreich und Italien sind die Neuanlagen über-
wiegend in den außerordentlichen Etats, allerdings zusammen mit anderen außerordentlichen Ausgaben,
aufgeführt. In Belgien enthält der gesamte außerordentliche Etat Ausgaben für Investierungszwecke,
ferner finden sich derartige Posten in den Döpenses Exceptionelles, In diesen Spezialkapiteln sind indessen
die Investierungen nicht vollständig enthalten. Ein allerdings kleinerer Teil findet sich verstreut an
den verschiedensten Stellen der Voranschläge, wurde hier aber mit den in den Spezialkaniteln ausgewiesenen
Investierungen zusammengefaßt.
Nach den zum Teil sehr knappen Angaben der Etats war es in vielen Fällen schwer, den Investierungs-
Charakter eines Ausgabepostens mit Sicherheit zu erkennen. Die Ergebnisse der folgenden Übersichten
können daher keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit erheben.
Wo die vorliegenden Unterlagen zu knapp oder zu unklar gehalten waren, wurde versucht, den tat-
sächlichen Verhältnissen durch Schätzung möglichst nahe zu kommen.
Die Ausgaben im Zusammenhang mit Wiederaufbauarbeiten wurden grundsätzlich als Wiederher-
stellungskosten angesehen und kamen mithin für diesen Abschnitt nicht in Frage.
Die folgenden Übersichten enthalten nur die direkten Staatsinvestierungen. Neuanlagen von Ge-
meinden, Provinzen usw., die vom Staat durch »Überweisungen« finanziert werden, bleiben hier außer
Betracht).
1) Vgl. Dritten Teil, Kapitel »Staatliche Erwerbsbetriebe« S. 396 ff.
2) 8.3341,
3) Daraus erklärt es sich, daß die in den Übersichten des Abschnittes »Öffentliche Arbeiten« (S. 388 ff.) ausgewiesenen +Neuanlagen«,
die auch die staatlicherseits — ganz oder teilweise — finanzierten Investierungen von Gemeinden usw. enthalten, sich zahlenmäßig
mit dan entsprechenden Rubriken der folgenden Übersichten nicht decken. )
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