Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Schätzungen des Volkseinkommens, 
Volkseinkommen 
Jahr insgesamt |. je Kopf der Bevölkerung‘) 
; nn in Mark 
in Landeswährung Vorkriegskaufkraft”) 
Großbritannien......- 19131) 2,2 Milliarden £ 48 £ 980 
1923/24?) 355 > » 80 » 960 
Frankreich.........-- 19113) 36 » fr. 920 fr. 745 
1923/24*) 150 » » 3800 » 740 
Belgien.......-.--- 1913/14°) 5,8 » % 780 » 630 
1923/24°) 24 » * 3200 » 590 
Laien ee 1913/14°) | 20,5 » Läre 590 Lire 480 
1923/24°) 90 » 2300 » 370 
Die öffentliche Wirtschaft ist in zweifacher Hinsicht mit der Gesamtwirtschaft verbunden. Einmal stellt 
sie Anforderungen an die Volkswirtschaft, sie erhebt Steuern, nimmt Anleihen auf und setzt sich hier- 
durch in die Verfügungsgewalt über einen Teil des nationalen Einkommens bzw. Vermögens. Die Frage 
der Aufbringung der Mittel wurde jedoch in dieser Arbeit noch nicht erschöpfend behandelt und bleibt 
späteren Untersuchungen vorbehalten. Andererseits ist die öffentliche Wirtschaft mit der Gesamtwirt- 
schaft dadurch verbunden, daß sie mit ihren Leistungen in dieselbe eingreift. Diese Seite des Problems 
sollte hier international vergleichend behandelt werden. Als zahlenmäßiger Niederschlag der öffentlichen 
Leistungen und der Beanspruchung, die sie für die Volkswirtschaft darstellen, wurden die Ausgabeziffern 
des Etats angesehen, obwohl, wie mehrfach hervorgehoben wurde, in diesen Ausgabeziffern die Leistungen 
nicht völlig erschöpfend und vor allem nicht immer vergleichbar zum Ausdruck gelangen. 
Die öffentlichen Leistungen dienen zum Teil der Sicherung der staatlichen Existenz, teils sollen sie die 
notwendigen Voraussetzungen für den Ablauf des erwerbswirtschaftlich organisierten Produktionsprozesses 
schaffen, teils greifen sie regulierend in diesen automatischen Prozeß ein, teils erfüllen sie neben oder in 
Ergänzung der Privatwirtschaft bestimmte besondere Aufgabenzwecke. Diese verschiedenartigen Be- 
ziehungen zwischen Staatswirtschaft und Volkswirtschaft gehen aus der Bearbeitung im einzelnen 
hervor, soweit sie überhaupt zahlenmäßig darzustellen sind. In dieser Zusammenfassung soll nun 
nach dem Größenverhältnis zwischen Staatswirtschaft und Volkswirtschaft überhaupt gefragt, d. h. Um- 
fang und Intensität der staatlichen Wirksamkeit im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft ziffernmäßig zum 
Ausdruck gebracht werden. Wenn dabei von der verschiedenen Zweckbezogenheit der Staatsausgaben 
abgesehen wird, so darf es nur insoweit geschehen, als mit Recht eine gewisse Ähnlichkeit in dieser Hinsicht 
zwischen den behandelten Staaten angenommen werden kann, 
Für die Herstellung einer Beziehung zwischen den Ziffern des Staatsetats und dem Volkseinkommen 
kommen in erster Linie die Ausgaben für die »eigentliche Staatsverwaltung« in Frage. Aus ihrem 
Verhältnis zum Volkseinkommen geht hervor, welchen Teil des Einkommens die Nation entsprechend 
dem Beschlusse ihrer verfassungsrechtlichen Organe für Staatszwecke, wie Heer, Verwaltung, Staatsschule 
usw., aufwendet. 
Zur staatlichen Einkommensbeanspruchung gehören ferner Kriegstribute und die Verzinsung und 
Amortisation auswärtiger Kriegsschulden. Da hier Mittel in Anspruch genommen werden, ohne 
daß der Staat eine Gegenleistung in Form eines gegenwärtigen Verwaltungsdienstes bereitstellt, handelt 
es sich um eine Belastung in viel strengerem Sinne als bei allen anderen Staatsausgaben. Eine Ein- 
xommensbeanspruchung stellen, vom Mutterlande her gesehen, auch die Überweisungen an die 
Kolonien dar. 
In den nachfolgenden Berechnungen der Einkommensbeanspruchung sind ferner die Überweisungen 
an die Kommunen miteinbezogen worden. Wozu solche Überweisungen von den Kommunen verwendet werden, 
ob sie zur Einkommensbeanspruchung oder Einkommensverschiebung führen, geht aus den Staatsetats 
nicht hervor; man kann jedoch von der Fiktion ausgehen, daß die Überweisungen bei den Kommunen zur 
Bestreitung der eigentlichen Verwaltungsausgaben verwendet werden. Hierbei bleibt allerdings die Frage 
1) Nach Stamp, a.a 0. 
?) Nach Shirras, a. a. 0., abzüglich 300 Mil, £ für Kriegspensionen und Kriegsanleihezinsen. 
»\ Nach Pupin, a. a. 0. 
ı Auf Grund der Schätzung im Economist vom 15. März 1924, 
Nach National Industrial Conference Board, a. a. 0. 
-) Abgerundete Ziffern. 
') Umgerechnet nach dem “Durchschnitt des Großhandels- und Lebenshaltungsindex der betreffenden Jahre. 
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