Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Il. Die Selbstverwaltungskörperschaften Großbritanniens. 
a. Vorbemerkung. 
Die folgende Darstellung der Ausgaben der britischen Lokalverwaltung hat die Angaben über den Auf- 
wand für die staatliche Verwaltung zu ergänzen. Auf Grund der britischen Kommunalfinanzstatistik ist 
es möglich, dem Aufwand der Staatswirtschaft den Aufwand der Kommunalwirtschaften im ganzen 
und für die Hauptzweige der Verwaltung gegenüberzustellen. Allerdings ist dabei die Unterscheidung 
des Aufwandes nach den verschiedenen »Ausgabearten« im Sinne dieser Arbeit nicht durchzuführen, da 
sich für die Kommunalwirtschaften die entsprechende Gliederung — abgesehen vom Schuldendienst — 
nicht durchführen läßt. Weiter ist zu berücksichtigen, daß die »Erwerbsbetriebe« der Kommunalwirt- 
schaften schwerer abzugrenzen sind als die des Staates. Während in-der Statistik der Nachkriegszeit 
zu den Trading Services neben Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Verkehrsbetrieben auch Kirchhöfe, 
Märkte, Häfen und ähnliches gerechnet werden, ist ihr Kreis vor dem Kriege auf die ersteren be- 
schränkt. Im folgenden wird dieser engere Begriff sowohl für die Vor- wie für die Nachkriegszeit 
zugrunde gelegt. 
In der vorliegenden Arbeit ist der öffentliche Aufwand grundsätzlich da erfaßt worden, wo er endgültig 
zur Verwendung kommt. Die Überweisungen an staatliche Unterverbände und Kommunen sind ausge- 
sondert, durch Überweisungen der Unterverbände an den Staat gedeckte Staatsausgaben als solche 
behandelt worden. Der Darstellung liegt demnach der Gesichtspunkt des »Verwaltungsvollzuges«, 
nicht der Verpflichtung zur finanziellen Deckung zugrunde. Doch wird auch dieser Gesichtspunkt 
in den folgenden Darlegungen zu berücksichtigen sein, wenn auch ‚das Verhältnis von »Finanz- 
ausgleich« und »Aufgabenteilung« im Rahmen dieser Erörterungen nicht vollständig behandelt werden 
kann. 
Der Vergleich der Vorkriegsangaben mit denen der Nachkriegszeit stößt auf Schwierigkeiten, da weder 
für Schottland noch für Irland Nachkriegsangaben zur Verfügung stehen. Die folgenden Ausführungen 
beschränken sich daher auf England und Wales‘). 
b. Die Organisation der englischen Selbstverwaltung. 
Die unterste Einheit des englischen Lokalverwaltungssystems ist das Kirchspiel ( Parish). Je nachdem 
ob es sich dabei um die Zelle einer ländlichen oder einer städtischen Verwaltungseinheit handelt, ist 
zwischen. Rural Parish und Urban Parish zu unterscheiden. In der Praxis der Lokalverwaltung kommt 
nur dem Rural Parish Bedeutung zu, da in den städtischen Verwaltungseinheiten diese Verwaltungs- 
zellen keine eigenen Funktionen haben. 1922 gab es in England und Wales 12 850 ländliche Kirchspiele. 
Die hauptsächlichsten Verwaltungsfunktionen, die durch die Selbstverwaltungskörperschaft der Kirch- 
spiele (Parish Meeting bzw. Parish Council in den größeren) ausgeübt werden, liegen auf folgenden 
Gebieten: Unterhaltung von Feld- und Fußwegen, Verwaltung von nicht kirchlichen Wohlfahrtseinrich- 
tungen, Anlage von Siedlungen, Einrichtung und Erhaltung von Straßenbeleuchtung, Kirchhöfen, Feuer- 
wehr, Bädern, Büchereien, Parkankagen. 
Die nächst höhere Verwaltungseinheit bilden die Rural. Distriets, die Urban Distriets und die Municipal 
Boroughs. Party 
Die Rural Distriets sind für das ganze Land, soweit es Jändlichen Charakter hat, die verwaltungsmäßige BA 
Zwischenorganisation zwischen den einzelnen Zellen des Parish und der höchsten Einheit, der Grafschaft, a 
die sowohl ländliche als städtische Bezirke umschließt. Es gab Ende 1923 in England und Wales 
658 Rural Distriets. Die Hauptfunktionen ihrer Selbstverwaltungskörperschaft (Rural District Council) 
sind die folgenden: Unterhaltung und Ausbau von Wegen und Brücken, Hygiene und soziale Fürsorge 
(z. B. Mutterschafts- und Kleinkinderfürsorge, Bekämpfung von Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten, 
Trinkwasserversorgung, Überwachung von Kanalisationsanlagen, Müllbeseitigung, Nahrungsmittelpolizei), 
ferner gewerbepolizeiliche Aufgaben (z. B. Gewerbeaufsicht, Lizenzerteilungen und ähnliches), Wohnungs- 
Fürsorge und Baupolizei (z. B. Errichtung von Arbeiterwohnhäusern, Beseitigung von baufälligen 
Gebäuden). 
Solche Bezirke innerhalb der Grafschaften, die infolge ihrer dichteren Besiedlung städtischen Charakter 
besitzen oder annehmen, werden als Urban Distriets Zwischeneinheit der Verwaltung zwischen Parish 
und Verwaltungsgrafschaft. Es gab Ende 1925 784 Urban Districts. Ihre städtische oder stadtähnliche 
Struktur läßt gewisse, oft auch in den Rural Distriets schon vorhandene Aufgaben dringlicher werden, 
1) Der Anteil des Aufwandes der Kommunalwirtsehaften von Schottland und Irland am Gesamtaufwand der Selbstverwaltung war 1913/14 
14,2 vH.
	        
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