Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

La 
Diese Vereinigungen von Kirchspielen sind zum Zwecke der Armenfürsorge gebildet, die zunächst den 
sinzelnen Kirchspielen oblag. Als dieser Zweig der öffentlichen Fürsorge mit zunehmender Industriali- 
sierung des Landes immer größere Anforderungen an die Verwaltung stellte, bildete man die Poor Law 
Unions in der Absicht, nach Möglichkeit die Lasten der Armenfürsorge gleichmäßig über das Land zu 
verteilen. Trotzdem das nur unvollkommen gelang, haben sich die Poor Law Unions nach verschiedenen 
Wandlungen im Laufe des 19. Jahrhunderts zu äußerst wichtigen Verwaltungsträgern entwickelt. Zu 
der Armenfürsorge sind ihnen weitere Aufgaben zugewachsen, so daß sie als wichtigste lokale Steuer- 
veranlagungs- und -erhebungsbehörde sowie als Zivilstandsregisterbehörde fungieren; außerdem liegt 
ihnen die Durchführung der Pockenimpfungen ob. Auch die Poor Law Umions haben Selbstverwaltungs- 
körper (Board of Guardians) entsprechend der Struktur der übrigen englischen lokalen Verwaltungs- 
behörden. Die Boards of Guardians setzen sich in den ländlichen Unionen aus den Abgeordneten der 
Rural Distriet Councils zusammen, deren Gebiet sich meistens mit dem der Poor Law Unions deckt. In 
städtischen Unionen werden die Mitglieder der Boards of Guardians selbständig gewählt. 
Von gewisser Bedeutung sind neben den Poor Law Unions innerhalb der englischen Lokalverwaltung 
die Verbände von Kirchspielen, Distrikten oder anderen Verwaltungseinheiten zur Durchführung gewisser 
praktischer Zwecke, wie der Wasser-, Gas-, Elektrizitätsversorgung. Daneben spielen die Kirchhofs- 
yemeinschaften (Burial Boards), die Joint Boards und Committees für Hospitäler, Kanalisation und ähn- 
liches sowie gewisse Vereinigungen auf dem Gebiete des Unterrichtswesens eine Rolle. 
Die vorstehenden Ausführungen geben ein gewisses Bild der Zuständigkeitsteilung zwischen den 
einzelnen Selbstverwaltungskörperschaften, von der die Finanzwirtschaft in den einzelnen Verwaltungs- 
einheiten bestimmt wird. 
Die folgende Übersicht zeigt den Aufwand der Selbstverwaltungseinheiten im Jahre 1913/14. Die 
Ausgaben sind dort gezählt, wo sie den Vollzug der Verwaltungstätigkeit ermöglichen. 
Übersicht 3. 
Gesamtaufwand der Selbstverwaltungseinheiten 1913/14 (ohne Erwerbsbetriebe‘). 
Laufende Schulden- In- n 
. } | Insgesamt in vH der 
Ausgaben dienst vestierungen . 
resamtsumme 
in 1.000£ 
1. London. ....544+1+000400 4400 un 000 15.557 4 574 2350 22 481 17:2 
I 
2, Other Counlies .........4000000000 18 064 1 864 2 781 22 709 17.4 
3. County Boroughs ........000000000t 21.905 ; 32.306 MB 
4, Other Boroughs ........00000044 40 6176 
5. Urban Districts vu... . Een 6419 : ner za 
6. Rural Disiricts 2.4... 7000500000 3.684 a 4524 3.8 
7. Armenbezirke 2.0.41 en 14 763 16 458 12.6 
8. Andere Verbände ...........01+4+ | 687% RES N 157 124499 |! 9,5 
Insgesamt.... 93405 21993 15 130 130 528 "100,0 
Für 1923/24 läßt sich dieselbe Darstellung nicht geben, da die Finanzstatistik der Selbstverwaltungs- 
körperschaften nicht in derselben Gliederung wie 1913/14 erscheint. Für den Vergleich von Vor- und 
Nachkriegszeit bestehen daher gewisse Schwierigkeiten. Die nachstehende Übersicht gibt nur den Auf- 
wand, der von den einzelnen Selbstverwaltungseinheiten durch eigene Einnahmen (einschließlich der 
Grants) gedeckt werden mußte, nicht aber die Aufwendungen, die von anderen Selbstverwaltungseinheiten 
ersetzt werden. 
1) 8. oben 8. 485. 
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