Die Abrechnung des Metropoltan Police District weist folgende Ziffern auf;
1913/14 1923/24
in 1000 £
1. Chef der Polizei und Stab ....... am ken 54,3 206,4
2. Löhnung, Kleidung und Wohnung der Polizeibeamten ........... 2 024,3 4 784,6
3. Pensionen ........... = ET NR HF 375,2 1 297,3
4. Polizeiwachen (Gebäude 4SW.) 1er ner al 223,0 206,9
5. Polizeigerichte (Gebäude, Gehälter uswW.)......0..0.00000..0 00 En 66,1 91,2
dd SEE 66,5, 96,2
7. Versorgung der: Polizeigefangenen . re 44,0 77,4
8: Arztkösten ee RE Ka A 19,8 33,6.
9. Spezialkrälte eur TEE Ar RENTE R ES wel 14,0 14,0
10. SONSEROS ern nern r rer r nenn AHA Hrn EA An KEANE HA EE REN 64,1 139,2
Insgesamt.... _2951.3 6 946,8
Elementarschulwesen: Die Organisation des Schulwesens ist im wesentlichen bereits im Achten
Kapitel s. S. 261 ff. dargestellt worden. Die Steigerung der Ausgaben für das Schulwesen insgesamt
geht auf die dort behandelten gesetzlichen Maßnahmen der Jahre 1918 und 1921 zurück, die eigentlich
erst die Vollendung der Pläne _von 1902 und 1903_betreffs_des Ausbaues_ des öffentlichen Schulwesens
bringen sollten.
Wegewesen: Für die Verwaltung des Wegewesens innerhalb Englands und Wales sind die Selbst-
verwaltungskörper County, County Borough, Urban District und Rural District zuständig. Die Ausgaben
der Municipal Boroughs auf diesem Gebiet betreffen die Unterhaltung von städtischen Straßen, die auch
zu den Obliegenheiten der County Boroughs gehört.
Die eigentlichen Landstraßen sind durch den Verkehrsminister in drei Klassen eingeteilt worden. Klasse I
umfaßt alle Hauptadern des Verkehrs, Klasse IT Landstraßen mittlerer Bedeutung, Klasse III alle sonstigen
Landstraßen.
Außerhalb Londons entfielen 1918/19 auf:
Klasse 1 .u..00..0.0+-- 17.488 ‚engl. Meilen
He a SE 064 2 »
a I 1216077 x
davon wurden unterhalten durch
Counties Urban Distriets und Rural Districts County
Municipal Boroughs Boroughs
Klasse I und H.......)} 19 414 4 300 4322 938
Al A 7 16 800 94 422 10 875
Die Steigerung der Ausgaben für das Wegewesen erklärt sich neben der Kaufkraftverminderung der
Währungseinheit aus der Tatsache, daß in vermehrtem Umfange Notstandsarbeiten zur Verminderung der
Arbeitslosigkeit vorgenommen werden. Für diesen Zweck können auch spezielle Vollmachten an die zu-
ständigen Körperschaften gegeben werden, wenn der Arbeitsminister ein Interesse an der Arbeit vom
Standpunkt der Erwerbslosenfürsorge aus feststellt.
Hygiene: Die für das öffentliche Gesundheitswesen verantwortlichen Stellen sind in erster Linie die
Won und Rural Distriets. Sie waren ursprünglich speziell für die Zwecke des Gesundheitswesens ge-
En nn und u bis 1894 die Bezeichnung Sanitary District, Neben ihnen erfüllen die Städte, in
nen es ja keine Districts gibt, ebenfalls die Funktionen von Sanıtary Authorities. Zu den Aufgaben der
een rs el EEE F era auf dem Gebiete des Wegewesens in der Hauptsache Wasser-
3; gung und -beleuchtung, Kanalisation und Krankenhausunterhaltung.
Agerune RES 0 a 0 ne em Interesse, einmal weil es sich hier um einen
alweng Sg NT Urdi Bekaun es hol wesens handelt, andrerseits weil darin auch die
A endungen ür ie Bekämp ng von Volkskrankheiten (Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten usw.) ent-
halten sind. An diesen Aufgaben sind die Grafschaften seit 1921 bzw. 1916 in verstärktem Maße beteiligt.
Auch können sich auf diesem Gebiete mehrere zuständige Selbstverwaltungen zu gemeinsamer Tätigkeit
zusammenschließen. So wird ein verhältnismäßig großer Anteil der Ausgaben für die Krankenhäuser von
Joint Boards bestritten.
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