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Die Kriegskosten wurden nicht unter den Etatabschnitten »Heereswesen« und »Marine« verrechnet.
Es erscheinen daher für diese: Art der Ausgaben nur ganz geringe Beträge in den Abrechnungen:
Ausgaben für 1913/14“ 1914/15 1915/16 1916/17 1917/18 1918/19
in 1000 £
Heerwesen ............ 28346 28 886 15 15 15 15
Maren een 48.808 51 550 7 17 17 17
Zusammen .... 77179 80 436 22 32 32 32
Während der Kriegszeit wurden die sogenannten Votes of Credit eingeführt, En-Bloc-Bewilligungen, in die
u. a. der größte Teil der Kriegskosten einbezogen wurde. Die Votes of Credit beliefen sich in den Jahren
1914/1915 auf ..... 357,0 Millionen £ | 1917/1918 auf ..... 2402,8 Millionen £
1915/1916» .... 1399,7 » » 1918/1919 2 0.0. 2198,0 » x
1916/1917 2.54. 1973,77 » »
Die Votes of Credit enthalten nicht alle durch den Krieg entstandenen Gesamtmehrausgaben. Eine
Berechnung der gesamten Ausgaben der Kriegsjahre. unter Berücksichtigung der Kaufkraftveränderungen
bringt Fisk in seinem im Jahre 1924 erschienenen Werk The Inter-Ally Debts. Nach dieser Quelle betrugen
die Gesamtausgaben Großbritanniens in Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft!) im Jahre:
1913/14 1914/15 1915/16 1916/17 1917/18 1918/19
845 2784 5417 6 451 6.333 5 498
Die gesamten Ausgaben während des Krieges erreichten also die Höhe von 26 483 Millionen Dollar Vor-
kriegskaufkraft!). Zieht man von dieser Summe die Vorkriegsausgaben, die auf 845 Millionen Dollar an-
genommen wurden, in jedem der Kriegsjahre ab, so erhält man an britischen Kriegskosten die Summe von
22 258 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft?).
b. Die Entwicklung der Einnahmen.
Die Deckung des ungeheuren Finanzbedarfs der Kriegszeit war aus laufenden Einnahmen allein nicht
möglich. Sie bereitete allerdings Großbritannien mit seiner bedeutenden Kapitalkraft und seinem elasti-
schen Steuersystem nicht so große Schwierigkeiten wie anderen Ländern, um so mehr als Großbritannien
wirtschaftlich unter dem Kriege nicht so stark zu leiden hatte wie Frankreich, Belgien und Italien.
Im ersten Kriegsjahre, als man noch mit einer baldigen Beendigung des Krieges rechnete, zog man die
laufenden Einnahmen stärker als später zur Deckung der Ausgaben heran. Man verdoppelte die Sätze der
Income Tax und der Supertax und erhöhte diejenigen der Biersteuer und des Teezolls. Im zweiten Kriegs-
jahre wurde die Einkommensteuer abermals erhöht, und gleichzeitig das steuerfreie Existenzminimum
von 160 auf 130 £ herabgesetzt; die Superlax trat vom Jahre 1914/15 ab nicht erst, wie.in der Vorkriegs-
zeit, bei einem Einkommen von 5 000 £, sondern schon bei einem solchen von 3.000 £ in Kraft. Für das
Finanzjahr 1918/19 wurde die Grenze sogar auf 2 500 £ herabgesetzt. Ferner wurde im Finanzjahr 1915/16
eine Kriegsgewinnsteuer (Excess Profits Duty) eingeführt. Jeder Überschuß über das Vorkriegseinkommen,
berechnet nach dem Durchschnittseinkommen der letzten Vorkriegsjahre, wurde, soweit er 200 £ über-
schritt, mit 50 vH besteuert. Außer dem Einkommen wurde auch der Verbrauch in gesteigertem Maße
zur Besteuerung herangezogen. Die Zölle auf Kakao, Kaffee, Tee, getrocknete Früchte wurden um 50 vH,
diejenigen auf Kraftwagenbetriebsstofle und auf medizinische Artikel um 100 vH gesteigert. Außerdem
wurden Kraftfahrzeuge, Filmstreifen, Uhren, Musikinstrumente und Hüte mit einem neuen Zolle von
33'/, vH belegt.
Durch das progressive Anwachsen der Ausgaben mußte im dritten Kriegsbudget, das im April 1916 zur
Votierung vorgelegt wurde, der Staatsbedarf zum überwiegenden Teil durch Schuldenaufnahme gedeckt
werden. Die ordentlichen Einnahmen wurden durch Erhöhung der Einkommensteuer und der über alle
Erwartungen ergiebigen Kriegsgewinnsteuer, der Zuckersteuer, der Kakao- und Kaffeezölle und durch
Einführung neuer Steuern (der Vergnügungs-, Fahrkarten-, Zündholz- und Mineralwassersteuer) vermehrt,
Das im Mai 1917 vorgelegte vierte Kriegsbudget brachte Großbritannien insofern eine Erleichterung,
als auf der Ausgabenseite rund 200 Millionen Vorschüsse an Verbündete und Dominions infolge des
Eintritts der Vereinigten Staaten in den Krieg in Wegfall kamen. Der damalige Schatzkanzler (Bonar
Law) konnte daher für dieses Jahr auf ein weiteres Anziehen des Einkommensteuersatzes verzichten.
Der Satz der Kriegsgewinnsteuer wurde dagegen weiter gesteigert. Erhöht wurden ferner der Tabakzoll
und die Vergnügungssteuer.
Da auch das fünfte Kriegsbudget auf Grund der bestehenden Besteuerung mit einem erheblichen Defizit
abgeschlossen hätte, wurden die Sätze der Steuern auf das Einkommen und vor allem diejenigen auf den
Verbrauch so erhöht, daß die letzteren im Jahre 1918 den Schwerpunkt der Belastung bildeten.
1) Umgerechnet laut Fisk, a. a. O,, nach dem Großhandelsindex.