Full text: Anhang. Bibliographie. Register (Bd. 12 = Schlußbd.)

Ueber Individualität im deutschen Mittelalter. 27 
wie seine äußerlichsten Erscheinungen hinein das Gepräge größerer 
individualer Ausbildung annahm, war noch sehr wenig zu einer 
systematischen Auffassung dieser neuen Lage der Dinge geschehen. 
Es kam hier hauptsächlich auf einen Anbau der ethischen und 
osychologischen Disciplinen der Philosophie an. Allein die 
Philosophie hatte als Hauptaufgabe die Beweisführung für 
die Wahrheit theologischer Sätze. Die Mühen ihrer Vertreter 
varen daher meist der Ausarbeitung der Methodik des syllo— 
gistischen Schlusses zugewandt, es fehlte die Nöthigung zum 
Aufsuchen einer centralen philosophischen Auffassung; die Per— 
fönlichkeit des Philosophen war von seinem System fast ebenso 
ausgeschlossen, wie die des Mathematikers. So wird die 
recipierte kirchliche Scholastik geradezu zur Feindin individualer 
Entwicklung; wo nur immer das Recht der Persönlichkeit durch— 
brechen will, tritt sie gegen dasselbe auf. Damit ergiebt sich 
hre Anwendung in der Politik und ihre Stellung im staats— 
kirchenrechtlichen Streite des 14. Jahrhunderts, damit ihre 
treue, ja dienende Stellung zu den Principien der Theologie, 
wie sie im 10. und 11. Jahrhundert herangereift waren. Die 
Geltung des Individuums verschwand ihr vor der Betonung 
des objectiven Verhältnisses zwischen Gott und Welt. Anselms 
Versöhnungslehre läßt die ethische Seite der Sache ganz un— 
beachtet; sie construiert nur eine Discrepanz zwischen Gottes 
Liebe und Gottes Gerechtigkeit, welche ihre juridische, nicht 
moralische Lösung im Tode Christi findet. Erst in der philo— 
sophischen Gegnerschaft der Kirche wurde man aufmerksam auf 
die Fortschritte individualen Lebens und folgte den geheimen 
Gängen dieser Entwicklung. 
Es war Abälard, welcher in seiner Schrift Nosce te ipsum 
das erste System mittelalterlicher Ethik gab. Er zuerst betont 
viederum die Continuität sittlichen Bewußtseins, sowie die 
Verantwortlichkeit desselben im Conflicte mit den positiven 
Normen der Sittlichkeit, und er mißt den Grad dieser Ver— 
antwortlichkeit nicht so sehr nach der objectiven Größe des 
Fehlers, als vielmehr nach dem Verhältniß, das zwischen dem 
Vergehen und der relativen Entwicklung des ethischen Bewußt⸗
	        
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