Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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c. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben. 
Die laufenden Einnahmen konnten, wie schon erwähnt, zur Deckung der immer stärker anwachsenden 
Ausgaben nicht genügen, 
(Gesamteinnahmen Großbritanniens?). 
Finanzjahr 1913/14 1914/15 1915/16 1916/17 1917/18 1918/19 
in Millionen Dollar _Vorkriegskaufkraft?) 
Ordentliche Einnahmen ...........+.0000i 845 921 1126 1 566 1.564 1 849 
Außerordentliche Einnahmen ............4++ — 1 863 4 291 4 885 4 769 3 649 
Zn DR 
Gesamteinnahmen ...,. 845 2 784 5 417 6 451 6 333 5 498 
Die Budgets schlossen in den einzelnen Kriegsjahren mit Fehlbeträgen ab, die zusammen die Summe von 
19 457 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft?) ausmachten. Da die Gesamtheit der laufenden Einnahmen inner- 
halb der Kriegsjahre 7 026 Millionen betrug, blieben nach Abzug der oben (vgl. S. 48) mit 4225 Millionen 
angenommenen Ausgaben von fünf Normaljahren 2 801 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft”) Einnahmen zur 
Deckung der Kriegskosten übrig. Da sich aber andererseits die Kriegskosten, wie schon festgestellt (vgl. 
S, 48), auf insgesamt 22 258 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft?) beliefen, mußten nach Heranziehung 
der für die Kriegführung verfügbaren 2801 Millionen aus laufenden Einnahmen die restlichen Kriegs- 
kosten in Höhe von 19457 Millionen Dollar Vorkriegskaufkraft?) durch Kredite gedeckt werden. Ins- 
gesamt hat demnach Großbritannien 87,4 vH seiner Kriegskosten_ durch Anleihen und 12.6 vH. durch 
laufende Einnahmen gedeckt, 
Die Finanzierung durch Schuldenaufnahme war für Großbritannien, das von jeher auf dem Geld- und 
Kapitalmarkte eine zentrale Stellung einnahm, verhältnismäßig leichter als für die anderen krieg- 
führenden Staaten. Der Vorschuß, den die Bank von England in der ersten Zeit des Krieges zur Behebung 
der Geldknappheit gewährte, wurde bald wieder zurückgezahlt. 
Wichtiger waren die Kredite in Form der Ways and Means, die schon in Friedenszeiten, allerdings nur 
in geringem Umfange, gewährt wurden, wenn die ordentlichen Einnahmen vorübergehend zur Deckung 
der Ausgaben nicht ausreichten, weil die hauptsächlichsten Einnahmen erst im letzten Vierteljahre (Januar— 
März) des Finanzjahres fällig wurden. Bis zum Schluß des betreffenden Finanzjahres waren diese Kredite 
in der Regel wieder getilgt. Einen anderen Charakter nahmen sie jedoch an, sobald sie als Kreditmittel zur 
Finanzierung des Krieges benutzt wurden. Durch Hinterlegung von Treasury Bülls bei der Bank von England, 
von denen noch später die Rede sein wird, erhielt die Regierung Vorschüsse, die im Jahre 1914/15 38,5 Mil- 
lionen £, 1915/16 bereits 231,2 Millionen £ und im Jahre 1916/17, dem letzten Jahre, in dem sie ausgegeben 
wurden, 345 Millionen £ betrugen. Daneben beschaffte sich die britische Regierung noch in Form von 
Ways and Means Advances von der Bank von England Kredite, die auch schon in Friedenszeiten gewährt 
wurden und nach Art und Umfang demselben Zweck dienten wie die Ways and_Means. Der Betrag der 
ausgegebenen Ways and Means Advances helief sich 
a Rhaeed Betrag in Anteil an der 
=  Giahros Millionen £ unfundierten Schuld?) 
inanzjahres in vJ1 
LOL re S = 
4914/15... .z = — 
1915/16 _. = 19,9 2,6 
1916/17 217,5 19,8 
1917/1872 192,3 8,2 
HLOLS 455,0 12.6 
Da man aus Prestigegründen bei Ausbruch des Krieges an der Peelschen Bankakte festhielt, war man 
vezwungen, ein weiteres gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen, das die durch den Ausbruch des Krieges 
hervorgerufene Zahlungsmittelknappheit beheben sollte. Durch Gesetz vom 6. August 1914 wurde das 
Schatzamt zur Ausgabe von Currency Notes ermächtigt, die über den Betrag von 10 Schilling und von einem 
Pfund Sterling lauteten. Je länger der Krieg dauerte, desto mehr wurden die Currency Notes ihrem 
1) Nach Fisk, a.a. 0. 
°) Umgerechnet laut Fisk, a. a, O., nach dem Großhandelsindex. . 
%) Es ist zu beachten, daß sich der Begriff der Unfunded Debt nicht mit dem in Deutschland üblichen Begriff der zunfundierten Schuld« deckt. 
Es gehören zur »Un{unded Debt« auch die Kriegsanleihen (vgl. Näheres hierüber Kapitel »Finanzverwaltung« S. 217 ff).
	        
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