Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

größten Teil der Zinsverpflichtungen abgesehen — ein Anschwellen der Ausgabeseite zur Folge, dem die 
Finnahmeseite ohne weiteres nicht im entsprechenden Maße folgen konnte. Im Bericht der französischen 
Sachverständigen über die Finanzlage Frankreichs wird an Hand der Budgetdaten für das Rechnungsjahr 
1926 eine Gegenüberstellung der »variablen«, d. h. der Geldentwertung sich anpassenden Ausgaben und 
Einnahmen gegeben. Als Gesamtsumme der variablen Ausgaben wird ein Betrag von 25 072 Millionen fr. 
angenommen, Dieser setzt sich zusammen aus 8 499 Millionen fr. Sachbedarf, der unmittelbar mit den 
Preisen steigt, 14 900 Millionen fr. Personalbedarf, der in größerem oder geringerem Abstand den steigenden 
Lebenskosten folgt, und 1 678 Millionen fr., welche vom Wechselkurs abhängige Zahlungen an das Ausland 
darstellen. Diesen variablen Ausgaben entsprechen variable Einnahmen in Höhe von 20 144 Millionen fr. 
Hiervon sollen 1 080 Millionen fr. automatisch dem Wechselkurs folgen; 19 064 Millionen fr. (darunter vor 
allem die Erträge der Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Vermögensverkehrsteuern usw.) passen sich nach 
der Ansicht der Finanzverwaltung der Preissteigerung an. Somit ergibt sich ein Überschuß der variablen 
Ausgaben in Höhe von rund 5 Milliarden fr. Unter den variablen Einnahmen sind jedoch 5 734 Millionen fr. 
enthalten, die aus Erträgen der direkten Steuern stammen. Die Sachverständigen geben dabei zu 
bedenken, daß diese Erträge wohl von einem Rechnungsjahr zum anderen, aber nicht innerhalb ein und 
desselben Rechnungsjahres einer Geldwertveränderung angepaßt werden können. Betrachtet man daher 
jedes der Rechnungsjahre isoliert, so wird man 10 Milliarden fr. als Überschuß der variablen Ausgaben über 
die variablen Einnahmen anzunehmen haben. Alles dies erhellt, daß eine Francentwertung über den dem 
Haushaltvoranschlag zugrunde liegenden Kurs hinaus nicht nur den Einnahmeüberschuß verzehren, 
sondern ihn sogar schnell in ein Defizit verwandeln konnte. Mit der Julikatastrophe des Franc, welche den 
Pfundkurs zeitweilig auf 230 fr. brachte, wurde diese Gefahr tatsächlich akut. 
Neben der Gefahr des Budgetdefizits bedrohte jedoch noch eine zweite den Tresor und zwar von seiten 
der inneren Schuld. Diese hatte seit dem 31. Juli 1924 (vgl. Übersicht auf S. 73) eine weitere Steigerung 
erfahren. Die konsolidierte Schuld betrug nach Angaben Caillaux’ in seiner Rede vom 7. Juli 1926 in der 
Deputiertenkammer 155 Milliarden fr., die kurzfristige Schuld 40 Milliarden fr. und die schwebende Schuld 
92 Milliarden fr.!). Jedes alarmierende Gerücht, jedes Fortschreiten der Geldentwertung konnte die In- 
haber von Titeln der kurzfristigen und schwebenden Schuld in Unruhe versetzen und zur Forderung von 
Rückzahlungen veranlassen, welche die Kasse des 7r6sor in die größte Bedrängnis hätten bringen können. 
Ferner hat Frankreich mit langsam steigenden Zahlungen auf Grund der Schuldenregelung mit seinen 
Hauptgläubigern, den Vereinigten Staaten und Großbritannien zu rechnen. Nach dem am 29. April 1926 
in Washington abgeschlossenen französisch-amerikanischen Schuldabkommen belaufen sich die von Frank- 
reich an die Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb von 62 Jahren zu zahlenden Kapitalbeträge auf 
insgesamt 4 025 Millionen Dollar, zu denen für den gleichen Zeitraum ein Zinsbetrag von insgesamt 2 823 
Millionen Dollar hinzukommt. Diese Beträge entsprechen einer Herabsetzung der französischen poli- 
tischen und kommerziellen Schuld an die Vereinigten Staaten um 52,8 vH. 
Für die Dauer des britischen Rechnungsjahres 1926/27 kam ein französisch-britisches Schuldenproviso- 
rium zustande, auf Grund dessen Frankreich sich verpflichtete, bis zum 31. Dezember 1926 2 Millionen £ 
und bis zum 31. März 1927 weitere 2 Millionen £ an Großbritannien zu zahlen, und zwar in Anrechnung auf 
die Annuitäten eines späteren endgültigen Abkommens. Dieses wurde am 12. Juli 1926 abgeschlossen. 
Die Kapitalbeträge der in dem Vertrage vorgesehenen Leistungen, die sich bis zum Jahre 1987 erstrecken 
sollen, ergeben insgesamt 799,5 Millionen £. Eine Verzinsung der Kapitalbeträge findet nur statt, falls 
ihre Zahlung nicht zu den im Tilgungsplane vorgesehenen Terminen erfolgt. Großbritannien hat durch 
diese Vereinbarungen in eine Verminderung von mehr als 63 vH seiner Ansprüche eingewilligt?). Wenn 
auch die Schuldenabkommen, die noch der Ratifikation durch die Parlamente der beteiligten Länder be- 
dürfen, für Frankreich eine Belastung bedeuten, so bilden sie andrerseits die Voraussetzung für künftige 
Anleiheaufnahmen im Auslande, ohne welche eine endgültige Stabilisierung des France kaum durchführbar 
sein dürfte (vgl. S. 241£.). 
Durch ein Dekret vom 31. Mai 1926 wurde eine Sachverständigenkommission ernannt, um die durch die 
ad Ei Pepe, bedrohlich werdende Finanzlage zu prüfen und ein Gutachten über 
Konnte SE ER EC N HR NN Gesundung der französischen Finanzen herbeigeführt werden 
finanzielle Gesundum hinrael e d N önalı EN EN Ve En edaion tn, daß alle auf cine 
 üsen. DC N VO leer aßnahmen vor allem die Stabilisierung der Währung im Auge haben 
iorle unbeaagten "en DE En seien Eh wie technischer Natur. Es müsse im In- und Aus- 
har seien, dub de be taken u en Staate hergestellt werden, daß die Kapitalien unangreif- 
N , l en Verträge respektiert. würden und daß es zu einer tatkräftigen Durch- 
führung des Sanierungsplanes kommen würde. 
*) Vgl. Anmerkung 2, 8. 74. 
?) Vgl. Dritter Teil, Siebentes Kapitel. 
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