Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Als Ergebnis der französischen Finanzentwicklung von dem Jahre 1925 bis zur Gegenwart (Anfang 1927) 
ist zusammenfassend festzustellen, daß Frankreich augenblicklich drei eng miteinander verknüpfte Fragen- 
komplexe zu lösen hat: 
1. Die Balancierung des Budgets, 
2. Die Regelung der kurzfristigen und schwebenden Schulden, 
3. Im Zusammenhang hiermit die Stabilisierung des France. 
Waren einerseits die dauernden Fehlbeträge des Budgets sowie die Forderungen auf Einlösung der kurz- 
fristigen Schuldtitel die Ursachen der Inflation und der Francentwertung, so wirkte die fortschreitende 
Geldentwertung ihrerseits wiederum auf eine Vergrößerung der Fehlbeträge und eine Vermehrung der 
Rückzahlungsforderungen der Inhaber der kurzfristigen Schuldtitel. Wohl hat die Finanzpolitik Poincares 
beachtliche Erfolge vor allem hinsichtlich der Balancierung des Budgets zu verzeichnen, doch bleibt noch 
die Konsolidierung der hohen schwebenden und kurzfristigen Schulden durchzuführen und damit die 
Stabilisierung der Währung zu sichern. 
V. Die Gestaltung der französischen Staatsfinanzen in der Vor- und der 
Nachkriegszeit nach den Etats für 1914 und 1925. 
Schon die bisherigen Ausführungen haben die Richtung erkennen lassen, in der sich auf den einzelnen 
Gebieten der Staatstätigkeit die Ausgaben verändert haben. Zusammenfassend sei jedoch noch einmal 
auf die Grundzüge dieser Ausgabenverschiebungen hingewiesen. Hierbei werden die aufgearbeiteten 
Regierungsentwürfe von 1914 und 1925 zugrunde gelegt (vgl. Übersicht S. 82). 
Vor dem Kriege waren es einmal die Ausgaben für die soziale Fürsorge und für die großen Wege-, Kanal- 
und Hafenbauprogramme, welche die Ausgabenbewegung der Etats beeinflußten. Vor allem aber standen 
die Budgets der Vorkriegsjahre und in besonderem Maße der Regierungsentwurf des Haushaltvoranschlages 
für das Rechnungsjahr 1914 unter dem entscheidenden Einfluß der Rüstungen, so daß sie kaum noch 
den Charakter normaler Friedensbudgets tragen. So entfielen von der Gesamtausgabesumme des 
Regierungshaushaltentwurfes 1914 in Höhe von 4797 Millionen fr. 1946 Millionen fr., d.h. 40,6 vH 
auf Ausgaben für die Landesverteidigung. Der schon vor dem Kriege nicht niedrige Stand der kurzfristigen 
(342 Millionen fr.) und schwebenden Schuld (1 609 Millionen fr.) rührt zum größten Teile aus der Abson- 
derung der Rüstungsausgaben aus dem Budget General und ihrer Deckung durch Schuldaufnahme her, 
Die Nachkriegsetats einschließlich des Budgets für 1925 stehen im Zeichen der Kriegsliquidation und 
des Wiederaufbaues der zerstörten Gebiete. Erfolgte auch ein allmählicher Abbau der Kriegsbehörden, 
so entstanden doch neue Behörden auf Grund der Bestimmungen des Vertrags von Versailles, wie z. B. 
die Behörden zur Kontrolle der Ausführung des Friedensvertrages, die Behördenorganisationen in den 
französischen Mandatsgebieten u. a. m. Große Summen verschlangen ferner die Kriegspensionen. Vor 
allem aber bedurfte es gewaltiger finanzieller Opfer für die Wiederherstellung der zerstörten oder beschä- 
digten Wohnhäuser und Fabriken sowie des verwüsteten landwirtschaftlichen Kulturlandes und der zer- 
störten Bergwerke. Eisenbahn- und Postverwaltung erforderten große Zuschüsse. Da die laufenden Ein- 
nahmen bei weitem nicht zur Deckung dieses gewaltigen Finanzbedarfes genügten, wuchs die Schuldenlast 
ständig und erhöhte von Jahr zu Jahr die Ausgaben für den Zinsen- und Amortisationsdienst. Machte 
nach dem Haushaltvoranschlage 1914 der Schuldendienst 19 vH der Gesamtausgaben aus, so. ent- 
fielen auf ihn einschließlich der Verzinsung der auswärtigen Schuld nach dem Budget für 1925 38,8 vH 
der Gesamtausgaben, Die Ausgaben auf Grund des Krieges ausschließlich des Zinsendienstes der für den 
Wiederaufbau aufgenommenen Anleihen betrugen 25,5 vH der Gesamtausgaben. d.h. in absoluten Zahlen 
9.947 Millionen fr. bzw. 2210 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft. 
Bei einem Vergleich der Vor- und Nachkriegsetats darf nicht vergessen werden, daß — umgerechnet 
auf Vorkriegskaufkraft — die Erhöhung der Gehälter der mittleren und oberen Beamten der Steigerung 
der Lebenskosten in keiner Weise entspricht. Obwohl im Nachkriegsetat die Ausgaben für Elsaß-Lothringen 
mitenthalten sind, obwohl die Ausgaben der inneren Verwaltung infolge der Erhöhung der Gendarmerie- 
und Polizeikosten und die Ausgaben für Unterrichtswesen durch die Entwicklung der Fachschulen eine 
Steigerung erfahren haben, obwohl ferner neue Ausgaben für die Kriegsliquidationsbehörden entstanden 
sind, haben dennoch die Ausgaben für die eigentliche Staatsverwaltung in absoluten Zahlen nach dem 
Kriege eine — wenn auch nur geringe — Ermäßigung erfahren (1914: 3148 Millionen fr., 1925: 
2 999 Millionen fr, Vorkriegskaufkraft). Ihr prozentualer Anteil an den gesamten Staatsausgaben ist 
von 65.6 vH auf 34.6 vH gefallen. 
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