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ditiven, Wechseln und sonstiger Verpflichtungspapiere
sowohl in auslándischer als auch in polnischer Valuta
erlaubt gegen auf den Namen lautende Bescheinigungen
des maBgebenden Eisenbahuzollamtes oder der Finanz-
grenzkontrolle, wenn aus diesen Bescheinigungen her-
vorgeht, daB derWertgegenstand nach Polen eingeführt
worden war. Eine solche Bescheinigung gilt für die in
ihr angegebene Summe 2 Monate lang, vom Datum der
Ausstelung gerechnet, für die Ausfuhr über sümtliche
Zollstationen und an der polnüisch-danziger Grenze
über sümtliche Kontrollstationen der Finanzbehürde.
Dis Bescheinigung, von der in vorstehendem Ab-
satz die Rede ist, berechtigt nicht zur Einzahlung oder
Deponierung obenerwühnter Werte oder ihres Gegen-
wertes auf ein auslindisches Konto.
IV. Der Verkehr in Wertpapieren mit dem Auslande
: und Anlage von Geld im Auslande.
$18. Der Verkauf sowie die Verpfándung von Zins-
und Dividendenpapieren und deren Kupons an phy-
sische und juristische Permsonen, welche im Ausland
wohnen bzw. dort ihren Sitz haben, erfordert die
Genehmigung der Finanzbehónde (S 42), ohne Rück-
sicht darauf, ob mit dem Verkauf bzw. der Verpfän-
dung die Mitnahme bzw. die Versendung nach dem
Auslande verbunden ist, oder ob die Valoren im In-
lande zur Verfügung der ausländischen Person bzw.
Firma verbleiben. Diese Genehmigung zur Ausfuhr
kann gewissen Instituten bezüglich gewisser Gattungen
dieser Valoren durch den Finanzminister erteilt werden.
$ 19. Die Anlage von Geldbeträgen im Auslande,
die ganz oder teilweise im Inlande durch Operationen
wirtschaftlichen Charakters erzielt worden sind, ist
ohne Erlaubnis der Finanzbehörde (S 42) verboten, so-
fern die Termine dieser Anlage 30 Tage überschreiten.
Anlagen ohne Termin müssen in einer Zeit, die nicht
30 Tage übersteigt, liquidiert werden.
Unter Anlage:von Geld im Auslande ist auch der
Kauf ausländischer Wertpapiere zu verstehen.
V. Inkasso des Gegenwerts nach dem Auslande aus-
geführter Waren.
.$ 20. Die. Einziehung des ganzen Gegenwertes für
aus Polen zum Zwecke des Verkaufs ausgeführte Ware