Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

bier, Schiffs- und Essigbier, das die Brauer etwa noch außerdem 
herstellten, 25300 Stückfaß nicht übersteigen dürfe. Auch dies 
nützte wenig; die Braunahrung fügte sich nicht mehr in den mittel- 
alterlichen Zwang. Die einzige noch beobachtete Vorschrift war 
das Verbot der Brauerei auf dem platten Lande!). Im Jahre 1592 
mußte der Magistrat von Delft zulassen, daß die Bür ger sich 
mit zwei, drei .oder mehr Personen verge- 
sellschafteten. und gemeinsam die Brauerei 
ausübten. Damit war der Grund zu einer neuen Blüte gelegt?). 
Nicht viel anders war der Verlauf der Dinge in den übrigen 
Braustädten; überall eine Lösung von den alten zünftlerischen 
Fesseln, ein Drang zum Großbetrieb, zur Monopoli- 
sierung. Dabei machten sich aber die staatlichen Einwirkungen, 
vorzüglich finanzieller Art, mehr denn je geltend. Die während 
und nach den Freiheitskämpfen überall hervortretende Geldnot 
verfehlte auch auf das Braugewerbe nicht ihren Einfluß; und für 
die Entwicklung der Brauerei waren die auf dem Brauerzeugnis 
ruhenden Abgaben von großer Bedeutung; sie waren hoch und viel- 
seitig. Es gab eine Konsumabgabe (consumptie-impost), die von 
den Verbrauchern gezahlt wurde; ferner den von den Wirten und 
Bierzapfern zu erlegenden „tappers-impost‘“; sodann den ‚scheeps- 
impost‘‘, der von allen Bieren, die man auf den Schiffen verbrauchte, 
gezahlt wurde. Da gewisse, ganz leichte Biere steuerfrei waren, 
fand sich genügend Gelegenheit zur Umgehung der Abgaben. Eine 
große Menge von Vorschriften regelte den Verkehr mit Bier, ver- 
hinderte aber nicht, daß gerade auf diesem Gebiete starke Miß- 
bräuche Platz griffen. Da die Vorschriften in allen Provinzen ver- 
schieden waren, entstand ein rühriger Schmuggel zwischen den 
einzelnen Provinzen, je nachdem die Abgaben hier oder dort höher 
oder niedriger waren, Die Brauer selbst genossen übrigens von 
manchen, ihr Gewerbe betreffenden Abgaben Ermäßigungen, so 
namentlich in den Imposten auf das Mahlwerk und auf Brennstoffe?). 
1) Klagen über Verstöße hiergegen 1591 (Japikse, Resolutien, VII, 
487, 718). 
?) Noch 1608 berichtete der venet. Gesandte über Delft: „in questa cittä 
si fä tutta la birra, che serve al paese d’Olanda‘, wohl etwas übertrieben (Blok, 
Rel. Venet., S. I4); 1611 ähnlich (S. 81). Volkmann ‚ S. 186, spricht von der 
Beliebtheit des Delfter Bieres. 
3) Timmer , Generale brouwers, S. 16 ff. 
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