Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

= 1756 E— 
um sich Mittel in dem ihnen aufgedrungenen Kampfe zu verschaffen. 
In Seeland hatte man schon 1572 einen sogen. Lizent einge- 
führt, der erhoben wurde für die Erlaubnis, Schiffahrt und Handel 
mit den Ländern zu treiben, die sich gegen Holland und Seeland 
feindselig verhielten. Damit verband man einen doppelten Zweck; 
man kontrollierte den doch schwer zu hindernden Verkehr mit 
jenen Ländern und kam dem dringenden Bedürfnis nach Geldmit- 
teln entgegen, die letzten Endes vom Feinde zu bezahlen waren. 
Holland ahmte 1573 dies Beispiel nach und verbot jeden solchen 
Verkehr ohne Erlaubnis und Paß, der nur gegen Zahlung der Li- 
zenten zu erlangen war‘). 
Dieser Lizent wurde mehrfach in seiner Höhe verändert, 
wobei es nicht an Auseinandersetzungen zwischen den beiden Pro- 
vinzen fehlte, da der Betrag der Lizenten naturgemäß den Gang 
des Handels stark beeinflußte. So ließ z. B. Holland im Interesse 
seiner Bierproduktion die Bierausfuhr nach Flandern aus den um- 
liegenden Provinzen lizentfrei?). 
Da aber in der Pacifikatie von Gent vom 8. November 1576 
ausdrücklich verboten war, dem Verkehr zwischen den Ländern 
Hindernisse in den Weg zu legen, so erhob sich allmählich gegen 
diese Abgabe lebhafter Widerspruch; und am 13. Mai 1577 hoben 
die Staaten von Holland und Westfriesland sie auf, ebenso Seeland. 
Dagegen behielt man das Convoygeld bei, das auf altem 
Brauch beruhte und als Geleitgeld für den den Schiffern zu lei- 
stenden Schutz erhoben wurde; in seiner Form kam es einem Ein- 
und Ausfuhrzoll gleich. 
Unter der Utrechter Union finden wir aber die 
„Convoyen und Lizenten“ wieder als „zemeene 
middelen“, d.h.als eine allgemein geltendeAb- 
gabe, eingeführt®); eine Liste vom August 1581 enthielt den 
Tarif, nach dem die Waren die Abgabe zu entrichten hatten‘). 
Solange der Krieg dauerte, war diese Abgabe, die nun nicht mehr 
7) van Gool, S. 104.; Blok, Geschied. v. h. Ned, Volk, III, 305 £. 
2) vanıGool, S. 32; 
®) Ve Becht; Ss. 67 ff. 
*) Vgl. den Rezeß vom 2. August 1581 bei Japikse, Resolutien, III, 
202 ff. und weiterhin S. 260. Im Jahre 1586 einigten sich Holland und Seeland 
über einen neuen Tarif (Japikse, Resolutien, V, 372 1°).
	        
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