Full text : Holländische Wirtschaftsgeschichte

u 178 Sn
kurrenz. Der rücksichtslosen Kaperei war man ebenso abhold wie
den hohen Steuern auf den Handel; das Aufbringen von Bergenfahrern
 sah man ungern, weil es nur Hamburg und Bremen nützlich
 war‘?).
Außer den Imposten auf gewisse Lebensmittel (Bier, Salz
usw.) und den Convoyen und Lizenten, die mittelbar doch alle
Einwohner trafen, schafften sich die Generalstaaten und die einzelnen
 Provinzen außerordentliche Mittel durch die
Ausschreibung besonderer Auflagen, meist in der alten, bei den
Vermögenssteuern und Beden üblichen Form eines
100. oder 200. Pfennigs (1 bzw. !/,%) oder ähnlich, je nach Bedarf?).
Diese in ihrer Höhe wechselnden Auflagen wurden nach einer
„Taxatie‘“, einer Schätzung, von den Haushaltungen und Vermögen
erhoben, meist auf Grund sogen. ‚‚Cohieren‘‘3).
Die Grundlage der Besteuerung bildeten also
noch immer die von älterer Zeit übernommenen zwei Arten
der Belastung: die Quoten, die auf die Provinzen umgelegt
 und von diesen auf die Steuerzahler verteilt wurden, und
die ‚gemeene middelen‘“, nämlich die Imposten oder Akzisen,
 die über das ganze Land gleichmäßig verteilt wurden‘).
Wie schwer es trotz dieser verschiedenen Auflagen war, auf
die Dauer die schweren Kriegslasten zu bestreiten, und wie
man sich half, um die notwendigen Steuern aufzubringen, lehrte
die Verhandlung im Frühjahr 1599, als man vor einem neuen
schweren Feldzuge stand. Während Utrecht, Groningen, Gelderland,
 Overyssel große Schwierigkeiten machten, als man von ihnen
die Beteiligung an den für dieses Jahr auf monatlich 414 000 fl.
geschätzten Kriegskosten verlangte, bewilligten Holland und Seeland
 sogleich alles; sie waren an der Fortführung und siegreichen
Beendigung des Krieges direkt am meisten interessiert. Holland
erhob sofort von allen beweglichen und unbeweglichen Gütern
über 3000 fl. den 200. Pfennig, von allen großen Schiffen ein Lastrm
 van Goo!l, S. 29.
2) Über die alten Beden in der Form des 10. oder 100. Pfennigs zur Zeit
Karls V. vgl.Sickenga, | Bijdrage, S.774., ferner Terdenge, Zur Geschichte
 der holl. Steuern, S. 118 ff.
3) Coops, S. 195 ff.
4) Vgl. Fruin, Belasting bij quoten etc., S. 29 ff. Im allgemeinen auch
Sillem, Gogel, S. 144 ff.
            
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