fährliches an sich zu haben schien als in der Form eines um-
laufenden Papiers, an das sich leicht die Idee eines Kreditrisikos
knüpfte‘).
Eigentliches Papiergeld, das die Obrigkeit als ein unkündbares
Kreditpapier ausgab,°hat es in Leiden und Haarlem 1573 gegeben?).
Als 1795 die Franzosen ihre Assignaten einzuführen suchten, verbot
die holländische Volksregierung sie. Die im gleichen Jahre in Amster-
dam errichtete Lehnbank der Provinz Holland gab Bankbillette aus,
die dem Mangel an Umlaufsmitteln abhelfen sollten; sie wurden
in der Höhe der von den einzelnen erhobenen Beleihungen ausge-
stellt, waren also eigentlich nur Quittungen der Bank für das ihr
abgeschriebene Belehnungs-Bankgeld; die Gläubiger des Staates
wurden mit Anweisungen auf diese Bank bezahlt. Sie wurde aber
schon 1798 wieder aufgehoben?).
Nächst den Banken und in enger Fühlung mit ihnen hat die
Börse die niederländische Geld- und Handelswirtschaft gestützt
und befruchtet, gleichzeitig aber auch dem niederländischen Staats-
wesen wertvolle Dienste geleistet.
In Amsterdam gab es eine Börse schon seit 1561*); ordentliche,
regelmäßige Börsenversammlungen wurden erst 1592 abgehalten;
1608 legte man den Grundstein zu einem Börsengebäude, 1611
war es fertig). Also fast gleichzeitig mit der Errichtung der Bank
und ebenso in derselben Zeit, in der die Ostindische Kompanie
gegründet und damit der Zusammenschluß für die gemeinsamen
Unternehmungen nach Ostindien geschaffen wurde. Dieses Zu-
sammentreffen einer Reihe wichtiger wirtschaftlicher Ereignisse
kennzeichnet nicht nur diese Zeit als den Ausgangspunkt der Blüte
der niederländischen Handelsmacht, sondern auch die enge Ver-
bindung jener einzelnen Einrichtungen. Die Börse, der Versamm-
lungsort und Mittelpunkt der Amsterdamer Kaufmannschaft, der
mächtige Anziehungspunkt für die von allen Seiten herbeiströmen-
den Käufer und Verkäufer des In- und Auslandes, das größte
) Mees, S. 256.
*) Vgl. Blok, Gesch. een. holl. Stad, III, 49-
5. Mees; Si2648
°) Vgl. Scheltema, De Beurs van Amsterdam.
°) Nicht, wie man früher annahm, 1613; vgl. Breen;, S. 211 ff;
Baasch, Holländische Wirtschaftsgeschichte. 15
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