schwer sagen; Vielleicht hätte ein rascher Entschluß auch die
Entscheidung der Reparationskommission festgelegt und schon in
Cannes ein Ergebnis gesichert, das erst nach Monaten unter un-
säglichen Schwierigkeiten und viel zu spät zustande kam,
In Cannes trat nach Schluß der Konferenz eine Kommission
von alliierten Sachverständigen zusammen, um über die Be-
dingungen eines Moratoriums für 1922 zu beraten, Ihr Bericht
vom 14, Januar 1922 ging auch der deutschen Regierung ver-
traulich zu. Er adoptierte die bereits genannten Ziffern, nämlich
Barzahlungen von 720 Millionen und Sachleistungen in Höhe von
1450 Millionen Goldmark, Die Besatzungskosten für 1922 sollten
nicht mehr als 220 Millionen Goldmark betragen und aus den
deutschen Sachleistungen bestritten werden, Als Vorbedingung
für das Moratorium sollte Deutschland eine Reihe von Garantien
geben, die praktisch auf eine scharfe Kontrolle der deutschen
Steuer- und Finanzgesetze durch das Garantiekomitee der Repa-
rationskommission hinausliefen, Letzteres sollte seinen Sitz in
Berlin nehmen.
Der Bericht beschäftigte sich schließlich auch mit der Verteilung
der deutschen Barzahlungen unter die Alliierten, Danach sollte
Frankreich aus den Barzahlungen Deutschlands vom 1. Mai 1921
bis Ende 1922 den Betrag von 140 Millionen Goldmark für Be-
satzungskosten erhalten, England waren für den gleichen Zweck
bereits früher 500 Millionen zuerkannt, Der gesamte Rest sollte
an Belgien fallen,
In einer sorgfältig vorbereiteten Note vom 28, Januar 1922
legte Deutschland dem Verlangen der Reparationskommission
entsprechend ein Reformprogramm für den Haushalt und den
Notenumlauf nebst Garantien, ferner ein vollständiges Programm
für Barzahlungen und Sachleistungen im Jahre 1922 vor, Die Note
verwies auf ein dem Deutschen Reichstag soeben vorgelegtes
umfassendes Steuerprogramm (Steuerkompromiß), das durch eine
Reihe von erhöhten direkten und indirekten Steuern eine wesent-
liche Steigerung der Einnahmen bringen sollte, Sie kündigte
wesentliche Ersparnisse im Reichshaushalt an und stellte für Post
und Eisenbahn die Deckung der Betriebsausgaben durch die Be-
4 4%)
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