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sammen; insbesondere nach Ausbruch des spanischen Erbfolge-
krieges sah man sich in Amsterdam genötigt, die gemeinsamen
Interessen fester zusammenzufassen und die bisher sehr lose Organi-
sation zu einer ständigen zu machen. Drei Kaufleute und drei
Reeder bildeten die Direktion. Sie vertraten die Interessen des Ost-
seehandels gegenüber der Regierung, warnten im Notfall die Kauf-
fahrteischiffe vor Gefahren, hatten ein Auge auf die speziellen Han-
delsangelegenheiten, wie den Handel mit Getreide und Holz; in
Riga unterhielten sie einige Leichter. Eine kleine Abgabe für die
in diesem Verkehr fahrenden Schiffe erfüllte die finanziellen Be-
dürfnisse der Organisation. In Hoorn bestand eine ähnliche Ein-
richtung, die zeitweise mit der Amsterdamer Hand in Hand ging).
Für die Blütezeit des niederländischen Ostseehandels sind wir
in erster Linie angewiesen auf die Nachrichten, die uns über den
Verkehr im Sunde vorliegen?). Da dieser die Ein- und Ausgangs-
pforte für den Ostseeverkehr bildete, ist die dort erhobene Statistik
zweifellos eine überaus wichtige Quelle für den Verkehr der ein-
zelnen die Ostsee befahrenden Nationen und ganz besonders für
die Nationen, die, wie die Niederlande, nicht selbst an der Ostsee
ihren Wohnsitz hatten. Aus diesem besonders wertvollen Material
ersehen wir nun zunächst die für die niederländische Wirtschafts-
geschichte bedeutsame Tatsache, daß in der ganzen Zeit
zwischen 1578 und 1657’) der Verkehr der nieder-
jändischen/Schiffeidurch den Sund nach bei-
den ARichtungen weitaus. der größte unter
allen dort vertretenen Flaggen gewesen ist.
Aber auch über den durch die niederländische Schiffahrt ver-
mittelten Warenverkehr geben uns die Sundzollisten will-
kommene Aufschlüsse. In dem westwärts gerichteten
Verkehr übertraf alle anderen Waren das Getreide, und
unter diesem der Roggen; am geringsten waren die Beförderungs-
ziffern für Hafer®). Natürlich schwanken auch hier, wie beim Schiffs-
Be 1) van Brakel, De directie etc., S. 329 ff.
23) N. E. Bang, Tabeller- TI, II.
3) Die Jahre 1632 und 1634 fehlen in den Tabellen; die Jahre 1650—52 fallen
für die Niederlande aus infolge des oben erwähnten Vertrages von 1649, demzu-
folge der Sundzoll abgekauft wurde.
4) Vgl. die Liste oben S. 163.
5) Vgl. die Liste S. 284f. Für die frühere Zeit vgl. Unger, S. 362 f.