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machte sich der Einfluß der Navigationsakte auf die niederländische
Wirtschaft stärker bemerkbar, als die englische Schiffahrt und
Kolonialmacht sich weiter ausgedehnt hatte‘).
Zweifellos hat zunächst die Akte von 1651 den Ausbruch des
Krieges beschleunigt; denn über ihre Tragweite konnte man in
den Niederlanden nicht im Unklaren sein. Der Ausgang des für sie
wenig günstig verlaufenen Krieges nötigte sie zur Anerkennung der
Akte, wie auch des Anspruchs auf den Gruß der englischen Flagge
in den dortigen Gewässern. Mit jener Anerkennung fügten sich die
Niederlande dem Gebot, nur die Erzeugnisse des eigenen Landes
nach England führen zu dürfen, einem Gebot, das ausschließlich
die Niederlande traf, denn alle übrigen seefahrenden Völker trieben
keinen oder nur geringen Frachthandel zwischen England und an-
dern europäischen Ländern?).
Man hat wohl damals in den Niederlanden nicht erwartet,
daß der Navigationsakte eine besonders lange Dauer beschert sein,
daß sie gleichsam zu einem wirtschaftlichen Grundgesetz für England
werden würde. Schon als 1660 Karl II. den Thron seiner Väter
bestieg, setzte man in den Niederlanden große Hoffnungen auf seine
Regierung; Karl hatte in den Niederlanden ein Asyl gefunden, man
hatte ihn reichlich mit Geld unterstützt und als Dank erhoffte
man von ihm die Beseitigung der Navigationsakte®). Die handels-
politische Abhängigkeit von England, in die seit Cromwells
Zeit die Niederlande geraten waren, wurde hier schwer empfunden.
Zeigten sich auch, wie schon bemerkt, zunächst die Wirkungen
der Akte nicht in dem befürchteten Maße, so war man sich der eige-
nen Schwäche doch bewußt; und die Handelsrivalität blieb be-
stehen und wuchs auch mit dem Wiederaufleben des eigenen Handels,
da nun die englische Flagge sich überall zeigte. Das Mißverhältnis
nahm noch zu, als England sich mit Frankreich gegen Spanien
verbündete und die neutralen niederländischen Schiffe aufbrachte.
Cromwell konnte seinen Ärger über das gute Einvernehmen
der Niederländer mit Spanien und ihre Bevorzugung der Handels-
interessen gegenüber den religiösen nicht verbergen*). Mit der
1) Vgl. Tideman, De zee betwist, S. 75ff. Diferee, a.a.O., S.173f.
2) Vgl. Laspeyıes, SS. 126.
3) Japikse, Verwikkelingen, S. 14 ff.; vgl. oben S. 195, 249.
) Japikse,/S. 40.