Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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Handel über Harlingen. Hatte die Ausfuhr über diesen Platz 
vor 1806 etwa 2% Mill. kg jährlich betragen, so belief sie sich 1840 
auf etwa das Dreifache!). Auch Groningen, dessen Ackerbau 
seit dem Beginn des Jahrhunderts sich nun auch auf Weizen und 
Roggen erstreckte, versorgte das Inland mit erheblichen Mengen 
aller Getreidearten; und in den Moorkolonien nahm der Kar- 
toffelbau zu; in Groningen entwickelte sich die Flachskultur 
in aufsteigender Linie. Die 1845 ausbrechende Kartoffelkrankheit, 
die schon vorher sich in Deutschland gezeigt hatte, brachte über- 
dies eine beträchtliche Steigerung der Getreidepreise, so daß im 
Juni 1847 in Groningen der Weizen zu 16, der Roggen zu ı8 fl. 
das Malter verkauft wurde?). 
Mochte das für viele große Bauern vorteilhaft sein, nun be- 
mächtigte sich doch die freihändlerische Richtung dieser hohen 
Preise als eines Mittels, um von neuem gegen die Getreidezölle Stim- 
mung zu machen. Die schon fortgeschrittene gleichartige Bewegung 
in England kam dabei zur Hilfe. Bereits eine königliche Verfügung 
vom 14. September 1845 hatte Einfuhrerleichterungen herbeigeführt, 
so daß, nachdem die Zufuhr von Getreide und Erbsen vom I. Januar 
bis 12. September dieses Jahres auf rund 14 000 Lasten zurück- 
gegangen war, nun in den letzten drei Monaten des Jahres allein 
21 340 Lasten eingeführt wurden?). Auf Grund des Gesetzes vom 
18. Dezember 1845 verstärkten sich die Getreidezufuhren; von 
34 390 Lasten im Jahre 1845 stiegen sie 1846 auf 77 350 Lasten. 
Für den Getreidehandel Amsterdams kam das einem erheblichen 
Aufschwung gleich; und man entschloß sich nun, durch Gesetz 
vom 30. Mai 1847 das unglückliche Staffelgesetz von 1835 zu be- 
seitigen und an seine Stelle einen festen Zoll von 8 fl. für Weizen, 
6 fl. für Roggen und Mais, 4,50 fl. für Gerste, 5 fl. für Buchweizen 
usw. zu setzen. Waren diese Sätze auch noch hoch, so bedeuteten sie 
doch durch ihre Stabilität einen großen Vorzug gegenüber den Staffel- 
zöllen von 1835. Einen weiteren Schritt zum Freihandel tat. man 
durch das Gesetz vom 23. Dezember 1853, das den Einfuhrzoll 
auf 10 Cents per Last herabsetzte; der Tarif von 1862 erhöhte dann 
diesen wieder auf 1,50 fl. Auch die Zölle auf Mehl, Kartoffeln und 
1) Ned. Landbouw, S. 442. 
2) Blink, Geschiedenis, II, 306 ff. 
3 Bunk,'S. 1471, 
3%
	        
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