CO
die hohe Gewerbesteuer!). Auch die Einkommensteuer fand schon
Verteidiger; doch war sie noch sehr unbeliebt?). So wurde in. dieser
Zeit auch das Steuerwesen als Hebel für die Durchsetzung freihändlerischer
Ideen verwendet. Herrschte hierüber allerdings noch keine
volle Klarheit, so waren doch diese Erörterungen für die spätere
Durchführung der Steuerreform sehr nützlich.
Eine solche wurde allerdings immer dringender; bei der Verfassungsrevision
des Jahres 1848 wurde das ausdrücklich anerkannt.
Die Mißwirtschaft in den vorausgehenden Jahrzehnten hatte eine
Reihe von Steuern an den Tag gefördert und dem Volke eine
Zinsenlast aufgebürdet, die einen gerechteren Verteilungsmodus
dieser Lasten zu einem unabweisbaren Bedürfnis machte. Zweifellos
lag in der mangelhaften Verteilung der Steuerlasten weit mehr als
in der absoluten Steuerlast ein Grund zu tiefgehender Unzufriedenheit
und zu vielen sozialen Mißständen?). Das nach der Wiederherstellung
der Freiheit jahrzehntelang in Übung befindliche Steuersystem,
wenn man von einem ‚„System“‘‘ reden konnte, bestand in
der Bevorzugung des Kapitals, soweit es außerhalb der gesellschaftlichen
Arbeit sich befand, vor der Arbeit und demjenigen Kapital,
das diese unterstützte; diese Bevorzugung galt weniger den
Personen als dem Streben, ohne Mühe und Sorge in Ruhe die Frucht
der Arbeit anderer zu genießen und diesen Genuß möglichst noch
durch das Börsenspiel zu vermehren*). Es mußte deshalb darauf
ankommen, die Einkünfte schärfer und gerechter als bisher zu erfassen
und gleichzeitig die Belastung des Konsums im weitesten
Sinne (Lebensmittel, Wohnung) den tatsächlichen Einkommensverhältnissen
entsprechend zu gestalten, namentlich aber den kleinen
Landbauer, Beamten, Kleinhändler usw. von Lasten zu befreien,
die ihn in seiner Bewegung und seinem Gewerbe hemmten, endlich
aber alle jene zahllosen, das tägliche Leben gerade der kleinen
Leute verärgernden und beschwerenden, meist unwirtschaftlichen
Abgaben ganz zu beseitigen.
In erster Linie hatte man eine allgemeine Einı)
L. van Vliet; Kerkhoven; diese Steuer tadelt insbesondere
de Bosch Kemper, De Armoede, S. 211 f.
2) E. van Voorthuijsen (bei Ackersdijk).
3) Das betont-u. a. de Bosch Kemper, De Armoede, S. 203 ff.
4 Sickengaz, a. a. O., ]I, 180.
RI