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kammer erreichte es auch, daß nach einer Bestimmung vom April
1819 die Erzeugnisse niederländischen Boden- und Gewerbefleißes,
wenn in niederländischen Schiffen verfrachtet, in Indien völlig
frei von Einfuhrabgaben eingeführt werden durften. Auch das
war noch nicht genug; 1824 wurde festgesetzt, daß alle Woll- oder
Baumwollwaren, die in fremden Ländern westlich vom Kap der
guten Hoffnung verfertigt und mit fremden Schiffen zugeführt
waren, 25% über dem Wert, wenn sie direkt von solchen Gegenden
kamen, und 35 %, wenn sie von fremden Besitzungen östlich des
Kaps zugeführt wurden, zu bewerten wären. Diese Bestimmungen
richteten sich ganz offen gegen die empfindliche Konkurrenz Englands
im Leinwandhandel‘).
Durch alle diese Maßregeln wurde Ostindien völlig in das
handelspolitische System des Mutterlandes, das, wie wir sahen,
mehr und mehr einen protektionistischen Charakter annahm, eingeschlossen.
Auch spätere Tarife haben an dieser Bevorzugung
wenig geändert. Seit 1837 unterlag freilich auch die niederländische
Einfuhr von Baumwollstoffen einem Eingangszoll von
12% %; immerhin war sie vor der fremden noch bevorzugt?). Die
allgemeinen Tarife blieben bis 1865 in der Hauptsache in Bestand,
gemildert jedoch durch das Schiffahrtsgesetz von 1850, das an
Stelle des Ausschlusses die Freiheit des Verkehrs brachte, aber
nur für Nationen, die gegenüber der niederländischen Industrie
gewisse Bedingungen erfüllten.
Wenn die Gesellschaft sich trotz ihrer großen Verluste, die
1831 zu dem Vorschlage ihrer Auflösung führten, erholte, so rührte
das daher, daß sie nun die Wandlung von einer eigene Handlung
treibenden Gesellschaft zu einer solchen durchmachte, die Schiffahrt
) van den Berg, S. 299f. Die Verhandlungen zwischen den Niederlanden
und England über diese Verhältnisse 1814—1838, die im wesentlichen ergebnislos
blieben, bei Posthumus, Documenten, II. Infolge jener Tarifmaßregeln
stellte sich die englische und niederländische Einfuhr in Java:
a 1827 | 1828 | 1829 =
von den Niederlanden . ....... EEE Nez
von England vr ze er Fa 2.004825. ,, |2:165723. 1] 1 711875
ıFalck, Gedenkschriften, S. 651.)
?) Posthumus, Bijdr. tot de geschied. d. nederl. Grootindustrie (Econ.
Hist. Jaarb., I, 74 ff,):
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