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‘ »Die-Nederk Handelsmaätschappij!):war ‚eine
Aktiengesellschaft, . an‘. der: der ;König) einen‘; bedeutenden: Anteil
und: in ‚der‘ er. auch 'statutengemäß. einen: hervorragenden: Einfluß
hatte.‘ Diese Verquickung der Souveränität mit einer Finanz- und
Handelsgesellschaft, die an die frühere enge Verbindung der Amsterdamer
Regenten mit der Leitung der )Ostindischen. Kompanie: erinnerte
und schon ‚deshalb‘ hätte besser vermieden werden sollen,
war nicht: segensreich! Auf.die Einzelheiten) derı Verwaltung, ı Finanzen:
usW. '' näher ‚einzugehen, ist. nicht unsere Aufgabe;: nur
die geschäftliche Gebahrung und ihr Einfluß 'auf das, Wirtschaftsleben)
des) Mütterlandes' muß hier erörtert; werden; dieser Teil ‘der
Wirksamkeit. der, Gesellschaft; war! auch der‘ weitaus wichtigste in
ihrem Dasein.
‚ Sie erhielt ‚das ‚ausschließliche: Recht ‚für, die Lieferung und
den Transport )aller Güter;/ die ' seitens ‚der Regierung ‚nach, den
überseeischen | Besitzungen gesandt. wurden, und! umgekehrt: der
von dort nach. den Niederlanden ausgeführten Waren?).' Ihr, wurde
die Pflicht auferlegt, den: nationalen Handel; Schiffahrt, Fischerei;
Landbau; ) Industrie usw.) zu fördern und vorzugsweise inländische
Fabrikate zu, verwenden; sie ‚hatte die Ausbreitung und; die,‘ Befestigung
) des Handels ! zwischen. dem Mutterlande: und den ostindischen.
Besitzungen; wie nach: ganz) Ostasien, zu. pflegen... Von
einem! Handelsmonopol. war in diesen Weisungen ja allerdings nicht
die Rede; es wurde nur ein Monopol für die Regierungstransporte
geschaffen. | Da aber die Regierung in: Ostindien nach ‚dem dort
geltenden. und’ nach dem Fall ‚der Kompanie nur, wenig veränderten
Landsystem die Verfügung über. die Produkte des Landes im weiten
Umfange besaß?), machte ‚es sich ganz. von selbst, daß die: Maat-1)
‚Die, Geschichte der N. H; M.. von Mansvelt, die,nicht, im Buchhandel
erschienen ist, war mir leider nicht zugänglich. Das Buch von Tijdeman’
und ’das),,Gedenkboek‘“ enthalten das für uns Wesentliche: |
?) Tijdeman,/S. 193 ff.) Für ‚den ‚chinesischen Seehandel: wurde 1821
eine Gesellschaft errichtet; sie führte den Tee indie Niederlande zollfrei ein. Schon
der König, hatte: 1815 eine Gesellschaft für! den‘! Handel. mit ‚chines.. Tee gründen
wollen (te: Lintum ‚a.)a. .O., .Sı 93): N
°) Die Maatschappij :übernahm, seit: 1826 die Opiumpacht in Java, was für
sie vorteilhaft war und der! Regierung die Sorge: um den‘ Schmuggel abnahm;, von
1832—1841 ging der! Verkauf ‚wieder. an ‚die indische Regierung über; das Opium
führte ihr die Maatschappij zu (Tijdeman,, S.'208 ff.).
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