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weit verbreitet. Sie stellen sich nicht als eine mißbräuchliche Aus-
nützung tatsächlicher Machtgewalt seitens der großen Grundherr-
schaften dar, sondern sind von der Staatsgewalt vielmehr selbst ein-
gerichtet worden zu dem ausdrücklichen Zwecke, um die ein-
heimische Bevölkerung wider ungerechte Ausbeutung und Be-
drückung zu schützen, indem diese der Schirmgewalt jener mäch-
tigen Herren unterstellt wurden?),
Endlich sind auch in der Neuzeit noch Zölle häufig in
Naturalien, gewöhnlich einem Teil der zollpflichtigen Handels-
waren, entrichtet worden (Naturalzölle)!°?).
+9) Vgl. Über die Encomienda in Mexiko J. G. Icazbalceta, Nueva
Coleccion de documentos para la historia de Mexico 4; 128 ff. — Für Chile:
D. Amunätegui Solar, Las encomiendas de indijenas en Chile. 1909.
11) Vgl. z. B. 1534 in Würzburg (Fischzoll). Grimm, VWeistümer, 6, 8o.