Metadata: Neuere Zeit (Abt. 2)

Allgemeiner Verlauf der Durchbildung des Absolutismus. 389 
allgemeine, natürliche Recht, in dem nach dem Denken des 
Mittelalters namentlich zwei große Rechtsgedanken wurzelten, 
nämlich der des Eigentums und der der bindenden Kraft der 
Verträge. Dieses allgemeine natürliche Recht nun galt als 
Ausstrahlung eines für den Staat transzendenten Prinzips, 
galt als göttliche Offenbarung. Als solche aber zerfiel es wieder 
in zwei Teile, nämlich das unmittelbar von der Bibel und in 
der Entfaltung der Kirche geoffenbarte Recht und das commune 
jus gentium, das gemeine Völkerrecht, das von Gott der mensch⸗ 
lichen Vernunft für irdische Zwecke eingepflanzt sei und aus 
ihr hervorgehe. 
Von diesen Rechten gab man jetzt, mit dem Durchdringen 
der neuen individualistischen Staatsanschauung seit dem Über— 
gange zur Neuzeit, zunächst das unmittelbar geoffenbarte Recht 
staatstheoretisch einfach auf: das sei geistliches Recht und habe 
mit dem Staate nichts zu tun. Das mittelbar geoffenbarte 
natürliche Recht dagegen konnte man nach dem Glauben des 
Zeitalters, der an Gott als an dem letzten Quell alles Rechtes 
unbedingt festhielt, nicht so einfach von Gott ab- und aus dem 
Staate ausscheiden: und war es nicht auch im höchsten Grade 
brauchbar, um der Theorie von der Entstehung des Staates 
durch Vertrag einen positiven Inhalt in der Eigentumsordnung 
und eine wirkliche Kraft durch den bindenden Charakter des 
Vertrages zu geben? Doch wußte man das transzendente 
Element auch hier immer mehr auszuscheiden: das natürliche 
Recht erschien schließlich als ein Produkt der Vernunft, und Gott 
kam nur noch als seine entferntere Ursache in Betracht, insofern 
er den Menschen mit der Vernunft begabt habe. 
Indem aber auf diese Weise der Staat der Theorien des 
16. bis 18. Jahrhunderts entgöttlicht und auf die Vertrags— 
lehre gestellt war, und indem weiterhin für die genauere Dar⸗ 
legung der Konsequenzen der Vertragstheorie die demokratische 
und die aristokratische Ausgestaltung der Souveränität aus— 
geschieden erschienen, war die Grundlage zur Entwicklung einer 
Lehre des monarchischen Absolutismus gelegt. Denn was stand 
der Entfaltung dieser grundsätzlich noch entgegen, wenn der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.