Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Allgemeiner Verlauf der Durchbildung des Absolutismus. 391 
bürgertum zunächst in der Knechtsgestalt allgemeiner reiner 
Untertanschaft unter einem unbeschränkten Herrscher hervor. 
Indem nun so die neue Staatsanschauung von den tat⸗ 
— machtvoll getragen wurde und auch von 
der Konstellation benachbarter geistiger Bewegungen Nutzen zog, 
drang sie gewaltig vor und kristallisierte sich bald in immer 
klareren, entschiedeneren, ausschließlicheren Theorien. Dabei ist 
selbstverständlich, daß sie von den Gedankengängen der Staats⸗ 
lehre der Reformatoren gängzlich absah, wie diese, noch auf tran⸗ 
szendenten Gedanken beruhend, den christlich-patriarchalischen 
Absolutismus der deutschen Fürsten des 16. Jahrhunderts be⸗ 
gründet und gefördert hatten, während sie anderseits in den 
religiös indifferenten, ja heidnischen Lehren Macchiavells eine 
werlvolle Vorarbeit begrüßte. Macchiavellis Tat in dieser Hin⸗ 
sicht ist es gewesen, daß er, in den Augen seiner Zeitgenossen 
noch ein großer Frevler, gelehrt hatte, der Fürst stehe nicht 
unter dem Gesetze, der Staat sei nicht unter dem Recht, sondern 
umgekehrt: der Souverän sei bei der Begründung und Er⸗ 
haltung des öffentlichen Wohls um des höheren Zwecks willen 
hbon Recht und Sittengesetz enthunden. Doch hat diese Lehre 
mit ihrer unmittelbaren Verweisung des Fürsten aus dem 
Sittengesetz auf die Staatsraison, aus den höchsten Prinzipien 
auf die unmittelbarste Nützlichkeit der Einzelhandlung, in ihrem 
Radikalismus den glühenden Wünschen eines italienischen 
patriotischen Herzens entsprungen, jenseits der Alpen zunächst 
wenig Einfluß gehabt. Anders stand es dagegen mit den Lehren 
des Franzosen Bodinus (1530 - 1596). Bodinus ist der erste 
gewesen, der den Begriff der Souveränität des Staates über 
die im Mittelalter bestehenden Vorstellungen hinaus gesteigert 
hat. Er nahm dem Begriff zunächst an sich jede Beschränkung, 
kannte ferner als mögliches Subjekt der Souvperänität nur 
einen einheitlichen, sei es Idwiduellen, sei es kollektiven Herrscher 
an, erklärte demgemäß die drei Staatsformen der absoluten 
Demokratie, der absoluten Aristokratie und der absoluten 
Monarchie als die einzig möglichen und zeichnete unter ihnen 
dieder die absolute Monarchie besonders aus. Nur vor dem
	        
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