Full text : Die Krankenversicherung

DAL
Die auf freiwilligem Zusammenschluss beruhenden Versicherungsvereine
 geniessen staatlichen Schutz und Förderung,
 vielfach auch materielle Staatshilfe. Die nachstehende
 Tafel III gibt Aufschluss über das Grundgesetz
und den Mitgliederstand der freiwilligen Hilfskassen in
einigen Staaten :
TAFEL Il.
Mitgliederstand der freiwilligen Hilfskassen.
Staat Grundgesetz Mitgliederstand
Australien Landesgesetzliche Regelung 524.000 (19238).
Belgien 23. Juni 1894 710.000 (1923).
Dänemark 10. Mai 1915 1.429.000 (1924).
Finnland 2, September 1897 62.000 (1924).
Frankreich 1. April 1898 3.300.000 (1923)
Neuseeland Nr. 12 von 1909 84.000 (1923).
Schweden 4. Juli 1910 827.000 (1924).
Schweiz 13. Juli 1911 (Bundesgesetz)
 890.000 (1924) 2.
In einer Anzahl von Staaten, die gegenwärtig noch auf
dem Boden der freiwilligen Krankenversicherung stehen,
sind nur Lohnarbeiter bestimmter grosser, mit besonderen
Gefahren verbundener Betriebe (Eisenbahnen, Bergbau,
Seeschiffahrt) versicherungspflichtig.
Die Möglichkeiten einer internationalen Regelung.
Diese keineswegs vollständige Übersicht scheint darzutun,
 dass die Krankenversicherung im Begriffe ist, Allgemeingültigkeit
 zu erlangen.
In einer grossen Anzahl von Staaten hielt es der Gesetzgeber
 nicht nur für wünschenswert, sondern für
erforderlich, alle Arbeitnehmer dem Schutz der Krankenversicherung
 zu unterstellen ; er hat daher alle unselbständig
 Erwerbstätigen für versicherungspflichtig erklärt.
1 Anerkannte und nicht anerkannte Kranken- und Invalidenkassen, einschliesslich
 der Schulkinderkassen.
2 Versicherte über 14 Jahre.
            
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