ABSCHNITT IH.
DIE LEISTUNGEN
DER KRANKEN VERSICHERUNG.
Die ersten Krankenversicherungsgesetze waren vor
allem darauf bedacht, dem Arbeitsunfähigen teilweisen
Ersatz des infolge von Krankheit erlittenen Verdienstentganges
zu bieten. Nach und nach erweiterte sich der
Aufgabenkreis der Krankenversicherung und in den Vordergrund
trat die Heilbehandlung. Als wesentliche Aufgabe
der Krankenversicherung gilt nunmehr die vollständige
und schleunige Heilung von Krankheiten und
die Zurückführung der Erkrankten ins Berufsleben.
Im folgenden sind die Geldleistungen und die Sachleistungen
der Krankenversicherung zu betrachten.
Die Geldleistungen.
Das Krankengeld. — Die wesentlichste Geldleistung,
das Krankengeld, soll dem arbeitsunfähigen Versicherten
teilweisen Ersatz des Verdienstentganges bieten.
Bezugsbedingnisse. — Krankengeld gebührt dem Erkrankten,
der infolge eines anormalen körperlichen oder
geistigen Zustandes arbeitsunfähig ist und hievon dem
Versicherungsträger Mitteilung macht.