Full text: Die Krankenversicherung

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dass sie durch den Beitritt zum Versicherungsträger den 
Versicherungszweck erreichen werden. 
Eine in allen einschlägigen Gesetzen festgelegte An- 
erkennungsbedingung besteht darin, dass die Versiche- 
rungsträger nicht auf Gewinn abzielen und nur die ihnen 
gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erfüllen dürfen. 
Weitere Anerkennungsbedingungen betreffen das finan- 
zielle Gleichgewicht der Versicherungsträger und be- 
zwecken die Sicherstellung ihrer dauernden Leistungs- 
fähigkeit, z.B. die Bestimmungen betreffend eine Mindest- 
zahl von Mitgliedern, die Bildung von Rücklagen usw. 
Die Krankenversicherung gewährt kurzfristige Lei- 
stungen und deckt ein verhältnismässig geringen Schwan- 
kungen unterworfenes Risiko. Sie kann. sich daher mit 
einem Deckungsverfahren zufrieden geben, das im wesent- 
lichen darin besteht, auf die Bezugsberechtigten die. 
innerhalb der Versicherungsperiode vom Versicherungs- 
träger ausbezahlten Mittel umzulegen. Jede Versicherungs- 
periode ist finanziell von den vor- und nachgehenden 
Perioden unabhängig. Das Umlageverfahren verwendet 
alle im Laufe der Versicherungsperiode . eingehenden 
Mittel; die umzulegende Summe ist so berechnet, dass 
sie den Bedarf der Versicherungsperiode deckt. Ergibt 
sich von einer Versicherungsperiode zur anderen eine 
Änderung der Ausgaben, so sind die Versicherungsbeiträge 
entsprechend herauf- oder herabzusetzen, sofern man 
nicht vorzieht, die Verpflichtungen des Versicherungs- 
trägers durch Änderung der Leistungen zu verringern 
oder zu vergrössern. Theoretisch zumindest ist ein rech- 
nungsmässiger Abgang beim Umlageverfahren tatsäch- 
lichen Bedarfes ausgeschlossen, da sich die Verpflichtungen 
des Versicherungsträgers den Versicherten gegenüber nicht 
über eine Versicherungsperiode hinaus erstrecken. Die 
Zahlungsfähigkeit des Versicherungsträgers den anspruchs- 
berechtigten Versicherten gegenüber ist durch die Zah-
	        
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