a
. unregelmässig beschäftigte Arbeitnehmer (Sai-
sonarbeiter, kurzfristig bei einem oder ab-
wechselnd bei verschiedenen Arbeitgebern be-
schäftigte Arbeitnehmer) ;
c) in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmer und zwar
namentlich :
1. Ausländer ;
2. Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Mindestalter
. nicht erreicht oder ein Höchstalter überschritten
haben ;
| 3, den Ehegatten und andere Familienangehörige
des Arbeitgebers, die in seiner Hausgemein-
schaft leben ?
3, Ist Ihrer Ansicht nach in den Übereinkommens-
entwurf die Regel aufzunehmen, dass jede infolge
eines anormalen körperlichen oder geistigen Zustandes
eingetretene Arbeitunfähigkeit Anspruch auf Kranken-
geld verleiht ?
Bejahendenfalls soll diese Regel Einschränkungen
erfahren, namentlich in Anbetracht :
a) des beruflichen Ursprungs der Arbeitsunfähigkeit ;
b) der Dauer der Mitgliedschaft bei der Kasse ;
c) der Dauer der Arbeitsunfähigkeit (Wartezeit) ;
d) des Aufenthaltes des Versicherten ausserhalb des
Kassenbezirks ?
Schlagen Sie sonstige Einschränkungen der obigen
Regel vor ? Gegebenenfalls welche ?