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Wäre nach dem Übereinkommensentwurf beim Tode
des Versicherten ein Sterbegeld zu leisten ?
d Wären die Versicherungsträger zu ermächtigen,
dem Versicherten ein Sterbegeld beim Tode des Ehegatten
und in seinem Haushalt lebender Familienangehörigen
zu gewähren ?
;s -. Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens-Ss
entwurf die Krankenversicherung jedem Versicherten
© im Bedarfsfall ärztliche Behandlung und Versorgung
mit Arznei in ausreichendem Masse und Umfange zu
4 gewährleisten hätte ?
- Sind Sie bejahendenfalls der Ansicht, dass die ärztliche
Behandlung auch fachärztliche Hilfe zu umfassen
hätte ? Sind Sie ferner der Ansicht, dass, soweit als
nur irgend möglich, dem Kranken die Wahl des behandelnden
Arztes zwischen den dem Versicherungsträger
verfügbaren Ärzten offen stehen sollte ?
J. Sind Sie der Ansicht, dass der Übereinkommensentwurf
eine Mindestdauer bestimmen sollte, während
welcher ärztliche Behandlung und Versorgung mit
Arznei jenen Kranken zu gewährleisten wäre, die nach
Erschöpfung des Anspruches auf Krankenpflege eines
Heilverfahrens auf Kosten der Invalidenversicherung
nicht teilhaftig werden ?
Bejahendenfalls, wie ist diese Mindestdauer anzusetzen
?
10. Sind Ihrer Ansicht nach die über eine gesunde Finanzwirtschaft
verfügenden Versicherungsträger nach dem
Übereinkommensentwurf zu ermächtigen, über das
Mindestmass ‚an ärztlicher Behandlung hinaus Mehrleistungen
zu gewähren, namentlich :