Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

702 — Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
tärischer Kolonisation verdankt wurde, wie der Staat des 
Großen Kurfürsten noch ein Kriegerstaat gewesen war, von 
einem gewissen Standpunkte aus gleichsam ein auf den Besitz 
eines größeren Landes fundiertes militärisches Soldunternehmen, 
so war auch noch der Staat Friedrich Wilhelms J., wenn auch 
schon ein wirkliches Staatswesen, so doch in erster Linie ein 
Militärstaat. Darunter litten denn die inneren Reformen, 
litt die Finanzgebarung, nahm die ganze Verwaltung, ja das 
Königtum selbst einen vorzugsweise militärischen Charakter an; 
seit 1725 hat Friedrich Wilhelm ständig die Uniform eines 
Obersten seines Potsdamer Regimentes getragen. 
Aber lag nicht in dieser Einseitigkeit zugleich auch eine 
herbe Größe? Und bedeutete die Ausbildung einer für das 
Land exorbitanten Kriegsmacht nicht eine beständige an sich 
nicht ungesunde Bedrohung nicht bloß der Nachbarn, nein 
auch der ganzen hergebrachten Zustände und der morschen Ver— 
fassung des Reiches? Als Kriegerstaat ist Preußen schließlich 
zur Führerschaft der Nation berufen worden. 
Wie ganz anders hatte sich inzwischen Hsterreich fort— 
gebildet. Obwohl in zahlreiche Kriege verwickelt, von denen 
namentlich die Türkenkriege einen Teil gerade der kräftigsten 
Bevölkerung, vornehmlich Steiermarks, lange Zeit hindurch 
fast stärndig in Atem hielten, war es seiner ganzen Ver—⸗ 
gangenheit nach nicht an erster Stelle zum Militärstaat be— 
stimmt. Um so mehr hätte seine innere Entwicklung nicht von 
oben herab, wie die preußische, sondern von unten herauf, auf 
breiter sozialer Grundlage, erfolgen sollen. 
Waren nun aber in dieser Hinsicht seit dem 16. und 
17. Jahrhundert, während all der Zeiten äußerer Konglomeration 
und eines vornehmlich durch den Widerstand gegen die Türken 
hervorgerufenen territorialen Wachstumes, die nötigen Schritte 
getan worden? Nach dem Siege der fürstlichen Gewalt über 
die alten Stände und den Uradel des Mittelalters, von dem 
früher erzählt worden ist!, sowie nach der Entwicklung einer 
1S. oben S. 518 ff.
	        
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