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aus und verursachten neue Ausbrüche; zudem fehlte
cs bei den Uferschutzbauten au einem einheitlichen
Plane. Erst die großen Mußkorrektionen der Neuzeit
legten die Sumpfflächen endgültig trocken und
sicherten sic vor neuer Schuttüberführung. Gerad
linig gebaute Kanäle schneiden die Flußschlingen
ab; im verkürzten Lauf schafft das rascher strö
mcnde Wasser das Geschiebe weiter. In einzelnen
Fällen wurde der Fluß zur Ablagerung seiner Sinkstoffe
in einen naheliegenden See abgeleitet.
Während langer Zeit waren die Flußverbauungen
hauptsächlich darauf berechnet, durch eine stark?
Strömung das Bett stets vorweg vom Schutt zu
säubern und ihn talauswärts zu transportieren.
Gegenwärtig trachtet man eher, dem Übel in seinen
Anfängen zu steuern. Durch das Ausforsten des'
QuellgebictcS werden die Rutschungen verhindert;
das rinnende Wasser vermag dort nicht mehr, mit der
frühern Gewalttätigkeit den Boden aufzureißen..
Nach dem Bundesgesetz von 1902 führt der Bund
die Oberaufsicht über das Forstwesen der ganzen
Schweiz, insbesondere über jene Bergwälder, die
Schutz vor Wildbachverwüstung und vor Lawinen
bieten sollen. Aufgabe des Staates ist es auch, die
Flußkorrektioncn zu unterstützen. Der Bund und die
Kantone haben gemeinschaftlich in zahlreichen kostspieligen
Wildwasserverbauungen und großen Flußkorrektionen
den bedrohten Talbewohnern Hilfe gebracht.
Der Bund gab von 1855 bis Ende 1908
an Beiträgen für Flußkorrektionen, Wildbachverbauungen
und Entsumpfungen 85,3 Millionen Fr.
aus. Unter den wichtigsten Entsumpfungsarbeiten
in der Schweiz sind zu nennen: Die Ableitung der
Lütschinc in den Bricnzersee zum Schutze des Bödeli;
der Kanderdurchstich zum Thunersee; die Juragewässerkorrektion
(Tieferlegung des Vieler-, Neuenbnrger-
und Murtensees und Durchstich der Aare
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