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gewisser tropischer Gebiete eine Bresche zu schlagen, gehörte auch
der Oktroi, den 1632 Graf Ulrich von Ostfriesland eini-
gen niederländischen Kaufleuten verlieh zur Errichtung einer
Abessinischen Kompanie, die um Afrika herum mit
den Gebieten am Roten Meer Handel treiben sollte. Auch hier beug-
ten die Generalstaaten auf Betreiben der Holländisch-Ostindischen
Kompanie sofort durch ein Mandat diesem Eingriff vor; es verbot
allen Eingesessenen der Republik, sich in den Dienst jener Kom-
panie zu begeben, und ordnete die Beschlagnahme der beiden von
ihr in Enkhuizen angekauften und ausgerüsteten Schiffe an. Damit
war natürlich die Sache niedergeschlagen‘?).
Es war ja nicht nur Eifersucht auf nach gleichen Zielen stre-
bende Nebenbuhler, die den Holländern in solchen Fällen ihr Ver-
halten vorschrieb, sondern es war die feste innere Überzeugung,
daß hier ihrem Monopol eine Gefahr drohe und daß es gut sel,
solchen zunächst harmlos und geringwertig scheinenden Versuchen
von vornherein ein Halt zu gebieten. Sie wußten sehr wohl, daß,
wenn sich Deutschland den direkten Bezug tropischer Produkte
— es handelte sich für die brandenburgisch-afrikanische Kompanie
zunächst meist um Gummi und Elfenbein — sicherte, den Nieder-
ländern damit leicht ein großes Absatzgebiet verloren gehen konnte
und daß, wenn solche Ansiedelungen Deutscher erst einmal in Afrika
erfolgten, bald für andere tropische Gebiete dasselbe geschehen
könne; daß dann Hamburg, das sich bisher zögernd und abwartend
verhielt, aus solchen Niederlassungen seinen Vorteil ziehen werde,
war in hohem Grade wahrscheinlich. Da aber, wo später noch Kom-
panien dieser Art von Außenseitern weiterbestanden, wie in Schwe-
den und Dänemark, waren die Holländer so stark an ihnen beteiligt,
daß sie sich auch hier den Hauptgewinn und Vorteil sicherten und
namentlich die angebrachten überseeischen Waren in den Auktionen
vorweg zu kaufen verstanden, so daß die anderen Nationen in der
Regel das Nachsehen hatten?).
Io ea) Haag edorn, Ostfriesl. Handel, II, 495.
2) Vgl. Kernkamp, Balt. Archivalia, S. 167. Über die Schikanen der
Holländer im 18. Jahrhundert gegen die neue dänische Guinea-Kompanie vgl.
Kernkamp, Verslag, S. 206. Auf den Widerspruch des Verfahrens der Hol-
länder. gegen die überseeischen Ansiedlungen anderer weniger mächtiger Staaten
mit der sonst von ihnen überall betonten Freiheit des Meeres weist u. a. hin
v. Treitschke, Reg. d. Ver. Niederlande, S. 475.
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