Der Freiheitskampf Agyptens und der arabischen Völker.
A. Allgemeines Stimmrecht; ;
5. Einführung sozialer Rechte (Gewerkschaftsrecht, Streikrecht), Bewilligung aller poli-
tischen und sozialen Freiheiten;
6. Materielle und wirksame Hilfe für die Verwundeten und die von den Gewalttätig-
keiten und Metzeleien des französischen Militarismus betroffenen Familien;
7. Die Forderung einer noch festzusetzenden Entschädigungssumme für die durch die
französische Armee in Syrien begangenen Verheerungen.
Der Kongreß erklärt sich jedoch schon jetzt mit der Forderung der syrischen Bevölke-
rung einer restlosen Amnestie für alle, die durch ihre Beteiligung am syrischen Freiheits-
kampf Gegenmaßregeln der französischen Behörden erleiden müssen, solidarisch.
Der Kongreß wird mit ganzer Macht und in all seinem Handeln den Kampf des syrischen
Volkes um seine gänzliche Befreiung, die zum Teil auch die der anderen unterdrückten
Völker und arbeitenden Massen der ganzen Welt und einen Sieg über den Imperialismus be-
deutet, unterstützen.
Der Kongreß der unterdrückten Völker, der in Brüssel im Februar 1927 stattfindet,
protestiert auf Grund des von dem syrischen Delegierten gegebenen Berichtes energisch
gegen die vom französischen Imperialismus in Syrien begangenen Grausamkeiten; er be-
trachtet die französische Okkupation Syriens als einen Angriff auf die geheiligten Rechte
eines Volkes, dessen Geschichte, Traditionen und Zivilisationsgrad ein sicherer Beweis sind,
daß es in der Lage ist, frei über sich selbst zu bestimmen; er richtet ermutigende Grüße an
die revolutionäre Bewegung Syriens und grüßt im Gefühl des zukünftigen Triumphes die ge-
meinsame Sache der unterdrückten Völker und die Befreiung der unter dem imperialistischen
Joch gebeugten arbeitenden Massen.
Resolution über Ägypten.
(Siehe Anhang B.)
Resolution über Palästina.
(Siehe Anhang B.)
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