Object: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

314 Sechzehntes Buch. Drittes Kapitel. 
Reichsrecht der Kurpfalz die Führung der Laienstimmen im 
Schoße des Kollegiums zufiel, während Kursachsen als Wiegen— 
land des Protestantismus die Leitung wenigstens der Mehr— 
heit dieser Stimmen, insofern sie evangelisch waren, bean— 
pruchen konnte. 
Außerdem ging Kurpfalz seine besonderen Wege anfangs 
wesentlich aus denselben Gründen, wie früher Hessen, nur daß 
diese Gründe nun weitaus verstärkt wirkten. Wie Hessen war 
die Pfalz stark zersplittert und von geistlich-katholi schen Besitzungen 
umringt und durchsetzt: so mußte sie, wie Hessen, dieser katho— 
lischen Nachbarn Herr zu werden suchen; die Folge war eine 
besonders und andauernd kriegerische Stimmung gegen den alten 
Glauben und seine Kirche. Wie Hessen einst, so war die Kurpfalz 
jetzt weiter vor allem die größte Westmacht des Protestantismus; 
darum fühlten sich ihre Fürsten im besonderen Sinne als Vor— 
kämpfer des Glaubens. Wo nur die Evangelischen im Westen litten, 
innerhalb wie außerhalb des ganzen Reiches, da konnten sie min— 
destens der Teilnahme, oft auch der Unterstützung der Pfalz 
gewiß sein, so vor allem die Hugenotten in Frankreich und die 
Evangelischen der Niederlande!. Aus diesen Zusammenhängen 
ergab sich dann von selbst eine fast unablässige evangelische 
Propaganda vornehmlich den Rhein hinab und ein dauernder 
Gegensatz zu den großen katholischen Mächten, vor allem zu 
Spanien und dem Hause Habsburg, und aus diesem wieder, 
wie auch aus unmittelbaren Beziehungen, ein Gegensatz gegen 
die Reichspolitik der habsburgischen Kaiser. 
Die Anfänge dieser pfälzischen Politik, die sich dann 
fast drei Generationen hindurch wesentlich gleich geblieben ist, 
fallen schon unter Ottheinrich; durchgebildet aber hat sie 
namentlich sein Nachfolger Friedrich II. (seit 1356). Und 
Friedrichs Persönlichkeit konnte vielleicht für ihre Entwick— 
lung, namentlich mit Rücksicht auf die nicht allzugroßen 
thatsächlichen Machtmittel des Landes, als besonders ge— 
eignet gelten. Er war, wenn nicht schlau,. so doch hinter—⸗ 
S. oben S. 566, 574, 578 u. a. m.
	        
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