Von dem Gesichtspunkt der Indienststellung einer vor
handenen Organisation zur Durchführung der Volks-Lebens
versicherung aus, wird von mancher Seite die andere Ein
richtung der Volks-Unfallversicherung, die Abonnenten
versicherung, an Geeignetheit für den verfolgten Zweck noch
höher bewertet. Nicht eine erst im Todes- oder nach vielen
Jahren eintretendem Ablauf im Erlebensfälle gebotene
Leistung, wie bei der Sterbegeldversicherung, nein, eine
täglich neu ins Bewußtsein tretende und ununterbrochene
wirkende Leistung aus dem Abonnementsvertrag bildet das
Bindeglied zwischen dem Unfallversicherten und seiner
Gesellschaft. Mag bei Aufnahme des Abonnements auch das
Bestreben, sich den Unfallversicherungsschutz zu verschaffen,
den Ausschlag gegeben haben, die täglich oder wöchentlich
neu erfolgende Lieferung der Zeitung oder Zeitschrift lassen
die Versicherung wohl oft für lange Dauer im Bewußtsein
des Abonnenten vollkommen in den Hintergrund treten. Ei
weiß sich zwar in jedem Augenblick, wenn er seiner bedarf,
des Versicherungsschutzes teilhaftig, empfindet aber nicht die
dauernde Gegenleistung, die er zusammen mit dem Abonnements
geld entrichtet. Der Zeitungsverleger stellt seine ausgedehnte
Spezialorganisation in den Dienst der Versicherung, während
umgekehrt die Versicherung dem Verleger eine wirkungsvolle
Waffe im Konkurrenzkampf abgibt. Beide verbindet auf das
Engste eine Organisationsgemeinschaft, aus der, von den
Auswüchsen abgesehen, für die breiten Volksmassen, ins
besondere die Arbeiterschaft ein reicher Segen geflossen ist,
wenn man sich die nach vielen Hunderttausenden zählenden
Auszahlungen in die Erinnerung zurückruft, demgegenüber
die mit dem Abonnementspreis mitbezahlte Versicherungsprämie
in keiner Weise als irgendwie merkliche Belastung empfunden
wird. Nicht nur, daß lange Zeit hindurch dem Arbeiter
überhaupt der private Unfallversicherungsschutz versperrt
war, hätte er ihn nie in dieser billigen und bequemen Weise
erhalten können, wie es bei der Äbonnenten-Unfallversicherung
der Fall ist, die dem Versicherten durch die zur Verfügung
stellung der vorhandenen Organisation des Zeitvingsgewerbes
den vielfach fast die Hälfte ausmachenden Teil der Prämie,