Full text: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

Von dem Gesichtspunkt der Indienststellung einer vor 
handenen Organisation zur Durchführung der Volks-Lebens 
versicherung aus, wird von mancher Seite die andere Ein 
richtung der Volks-Unfallversicherung, die Abonnenten 
versicherung, an Geeignetheit für den verfolgten Zweck noch 
höher bewertet. Nicht eine erst im Todes- oder nach vielen 
Jahren eintretendem Ablauf im Erlebensfälle gebotene 
Leistung, wie bei der Sterbegeldversicherung, nein, eine 
täglich neu ins Bewußtsein tretende und ununterbrochene 
wirkende Leistung aus dem Abonnementsvertrag bildet das 
Bindeglied zwischen dem Unfallversicherten und seiner 
Gesellschaft. Mag bei Aufnahme des Abonnements auch das 
Bestreben, sich den Unfallversicherungsschutz zu verschaffen, 
den Ausschlag gegeben haben, die täglich oder wöchentlich 
neu erfolgende Lieferung der Zeitung oder Zeitschrift lassen 
die Versicherung wohl oft für lange Dauer im Bewußtsein 
des Abonnenten vollkommen in den Hintergrund treten. Ei 
weiß sich zwar in jedem Augenblick, wenn er seiner bedarf, 
des Versicherungsschutzes teilhaftig, empfindet aber nicht die 
dauernde Gegenleistung, die er zusammen mit dem Abonnements 
geld entrichtet. Der Zeitungsverleger stellt seine ausgedehnte 
Spezialorganisation in den Dienst der Versicherung, während 
umgekehrt die Versicherung dem Verleger eine wirkungsvolle 
Waffe im Konkurrenzkampf abgibt. Beide verbindet auf das 
Engste eine Organisationsgemeinschaft, aus der, von den 
Auswüchsen abgesehen, für die breiten Volksmassen, ins 
besondere die Arbeiterschaft ein reicher Segen geflossen ist, 
wenn man sich die nach vielen Hunderttausenden zählenden 
Auszahlungen in die Erinnerung zurückruft, demgegenüber 
die mit dem Abonnementspreis mitbezahlte Versicherungsprämie 
in keiner Weise als irgendwie merkliche Belastung empfunden 
wird. Nicht nur, daß lange Zeit hindurch dem Arbeiter 
überhaupt der private Unfallversicherungsschutz versperrt 
war, hätte er ihn nie in dieser billigen und bequemen Weise 
erhalten können, wie es bei der Äbonnenten-Unfallversicherung 
der Fall ist, die dem Versicherten durch die zur Verfügung 
stellung der vorhandenen Organisation des Zeitvingsgewerbes 
den vielfach fast die Hälfte ausmachenden Teil der Prämie,
	        
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