Full text: Finanzwissenschaft

G-) 3. Buch. Die Staatsausgaben. 
ordentlichen Ausgaben diejenigen verstehen wollen, die vorherzusehen 
sind, unter außerordentlichen diejenigen, die unvorhersehbar sind. 
Daß die Bezeichnung der außerordentlichen Ausgaben auf diese 
Kategorie nicht beschränkt werden kann — obwohl gewiß die un- 
vorhersehbaren Ausgaben gleichfalls zu den außerordentlichen ge- 
hören —, ergibt sich schon daraus, daß mehr weniger jedes Budget 
außerordentliche Ausgaben enthält, daher gibt es außerordentliche 
Ausgaben, die vorhersehbar sind. Mit Recht teilt Heckel‘) die 
außerordentlichen Ausgaben in solche, die vorausgesehen und solche, 
die unvorhergesehen sind und bemerkt, daß auch einmalige Aus- 
gaben zu den ordentlichen gehören können. Wir können aber noch 
eine dritte Kategorie der außerordentlichen Ausgaben aufstellen. 
Wir können vom Standpunkte des Zweckes der Ausgaben ordent- 
liche Ausgaben jene nennen, welche die jährliche regelmäßige 
Staatstätigkeit in Anspruch nimmt, während außerordentliche Aus- 
gaben jene sind, welche nicht jährlicher, vorübergehender Natur 
sind. Nach dieser Unterscheidung bilden die ordentlichen Ausgaben 
gewissermaßen das umlaufende Kapital, die außerordentlichen das 
stehende Kapital. So gehören namentlich die Investitionen in die 
Rubrik der außerordentlichen Ausgaben, auch wenn sie jährlich 
vorkommen. So kann z. B. ein Flottenprogramm, ein Bauprogramm, 
ein Verkehrsprogramm auf 25 Jahre verteilt werden; die Beträge 
gehören also zu den außerordentlichen Ausgaben, obwohl sie jähr- 
lich vorkommen und auch voraussehbar sind. Den letzteren zwei 
Momenten entsprechend würden sie aber nach obiger Auffassung 
nicht zu den außerordentlichen Ausgaben gehören. Die außer- 
ordentlichen Ausgaben lassen sich also auf drei Kategorien ver- 
teilen: 1. außerordentliche Ausgaben sind jene, welche nicht vor- 
hersehbar sind, also im Budget überhaupt nicht vorkommen, wie 
Elementarschäden, Kriege; 2. außerordentliche Ausgaben sind jene, 
welche nicht der regelmäßigen Funktion des Staates dienen und 
daher nicht alljährlich im Budget vorkommen; 3. außerordentliche 
Ausgaben sind endlich jene, deren Nutzen nicht mit einem Jahre 
verschwindet, sondern wo die Jahresfunktion eigentlich nur die ein- 
Jährige Frucht vertritt. Die Unterscheidung beruht also im wesent- 
lichen auf einer technischen Differenz, wie dies auch Cohn her- 
vorhebt; der Ausdruck „außerordentlich“ will nicht immer die 
Ungewöhnlichkeit der Erscheinung bedeuten. Hieran erinnert auch 
Schäffle, der übrigens sechs Fälle der Außerordentlichkeit auf- 
zählt °). Die Schwierigkeit ist wohl auch dadurch zu umgehen, daß 
') Das Budget. Leipzig 1898. S. 42 £f. | . 
?) Gesammelte Aufsätze: Zur Theorie der Deckung des Staatsbedarfes. 
JM. Bd. S. 249. 
af“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.