II. Abschnitt. Ausgaben für das Staatsoberhaupt. T'73
Fürsten und seiner Familie, auf die mit der Stellung des Souveräns
verbundenen fürstlichen, repräsentativen und zeremoniösen Auf-
gaben. Die Monarchie ist eine zeremoniöse Institution, wie dies
sehr richtig Bagehot in seinem geistreichen Buche über „eng-
lische Verfassungszustände“ (übersetzt von Holtzendorf{f) aus-
einandersetzt. Die ganz exzeptionelle Stelle des Souveräns kann
menschlich der großen Menge in der Regel nur durch Einwirkung
auf das Gefühl, auf die Phantasie und die Sinne, also namentlich
durch feierliche Zeremonien und luxuriösen Aufwand begreiflich
gemacht werden. Der Souverän und sein Hofstaat beschäftigt fort-
während die Phantasie der Untertanen; Hoffeierlichkeiten, Diners,
Auffahrten, Familienfeste, Empfänge usw. füllen fortwährend die
Spalten der Blätter und die Außerordentlichkeit der Stellung wird
so dem gewöhnlichen Menschenverstande näher gebracht. Die
außerordentliche Macht muß in außerordentlicher Lebensführung
verkörpert werden. Dies schließt natürlich nicht aus, daß Fürsten
auch durch außerordentliche Begabung die Berechtigung der außer-
gewöhnlichen Stellung begreiflich machen können. Richtig bemerkt
Goethe, daß ein so begabter Fürst‘ wie Karl August, auch
wenn er im einfachsten Anzuge erschiene, seine hohe Stelle würdig
repräsentieren würde.
Die Kosten des Hofstaates und der Hofhaltung bilden die so-
genannte Zivilliste. Die Benennung rührt daher, daß, als in
England gegen die große Verschwendung des Königs das Parlament
die Kosten des Hofstaates festsetzte, in der die zu deckenden
Ausgaben enthaltenden Liste auch verschiedene Zweige der zivilen
Verwaltung aufgenommen wurden. Der zur Deckung gewisser Aus-
gaben vom Fürsten aus seinem Privateinkommen zur Verfügung
gestellte Betrag bildet die sogenannte Privatschatulle. Im engeren
und verfassungsrechtlichen Sinne wird nur dort von Zivilliste ge-
sprochen, wo die Kosten des fürstlichen Haushaltes unter Mit-
wirkung des gesetzgebenden Körpers, der Volksvertretung, fest-
gesetzt werden.
In der vorrevolutionären, absolutistischen Periode bildeten die
Kosten des Hofstaates einen großen Teil, manchmal den größten
Teil der Staatsausgaben. Die sonstigen Ausgaben waren in der
Regel gering. Der Krieg mußte sich selbst erhalten, die Verwal-
tung war noch wenig entwickelt und wurde in ihren wichtigen
Zweigen noch von der Kirche oder aus Stiftungen versorgt. Die
Neuzeit hat hier gründlich aufgeräumt. Während alle Zweige
der Ausgabenwirtschaft absolut und relativ fortwährend steigende
Beträge in Anspruch nehmen, hat die Zivilliste hier und da auch
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