3. Buch. Die ‚Staatsausgaben.
VI. Abschnitt.
Ausgaben für Volkswirtschaftspflege.
Mit dem Aufgeben des laissez-faire-Prinzipes hat die Tätigkeit
des Staates auf dem Gebiete der volkswirtschaftlichen Verwaltung
eine großzügige Entfaltung genommen. Landwirtschaft, Industrie,
Handel, Kommunikationen und zwar Eisenbahnen, Fluß- und See-
schiffahrt, Telegraph und Telephon, auf allen diesen Gebieten hat
der moderne Staat eine intensive Tätigkeit entfaltet, manche be-
deutende Unternehmungen hat der Staat sogar in eigenen Betrieb
genommen. Indem der Staat auf allen diesen Gebieten zu mindesten
die Voraussetzungen für die allgemeine Entwicklung zu schaffen
hat, da diese eben von ihm abhängen und nur von ihm gesichert
werden können, so spiegelt sich diese Tätigkeit auch in dem Aus-
gabenbudget des Staates. Die wirtschaftliche Verwaltung des Staates
ist in mehreren Ministerien repräsentiert, die je nach dem Ver-
waltungssystem gruppiert sind als Landwirtschaftsministerium,
Kommunikationsministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe.
Mehrere Staaten haben für die soziale Verwaltung und namentlich
die des Arbeiterschutzes eigene Ministerien oder oberste Stellen
organisiert, die wir bei den Ausgaben für die soziale Verwaltung
berühren. Überdies greifen fast alle Ministerien in die wirtschaft-
liche Verwaltung ein: das Unterrichtsministerium durch die Organi-
sation des landwirtschaftlichen, industriellen, kommerziellen und
technischen Unterrichts; das Finanzministerium namentlich durch
die indirekten Steuern, durch das öffentliche Schuldenwesen, die
Organisation des Geld- und Kreditwesens; das Kriegsministerium
durch die Versorgung des Heeres usw. Trotz der großen Aufgaben
der volkswirtschaftlichen Verwaltung sind in der Regel die Ausgaben
für diesen Verwaltungszweig bescheidene, da es sich in den meisten
Fällen nicht um meritorische Tätigkeit handelt, die dem Privat-
interesse überlassen ist, sondern bloß um Förderung, Unterstützung,
Organisation. Die volkswirtschaftliche Verwaltung verfügt auch in
der Regel nicht über einen so großen Organismus wie z. B. die
Justizverwaltung, die Verwaltung des Inneren (im engeren Sinne),
die Unterrichtsverwaltung usw., welches natürlich mit großen Aus-
gaben verbunden ist. Als Hauptzweige der wirtschaftlichen Ver-
waltung können folgende betrachtet werden: a) allgemeine volks-
wirtschaftliche Verwaltung, hierzu gehören Zentralverwaltung,
Statistik, volkswirtschaftlicher Unterricht, Konsularwesen, Aus-
stellungen, Krisen usw.; b) landwirtschaftliche Verwaltung, und
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