Full text: Finanzwissenschaft

3. Buch. Die ‚Staatsausgaben. 
VI. Abschnitt. 
Ausgaben für Volkswirtschaftspflege. 
Mit dem Aufgeben des laissez-faire-Prinzipes hat die Tätigkeit 
des Staates auf dem Gebiete der volkswirtschaftlichen Verwaltung 
eine großzügige Entfaltung genommen. Landwirtschaft, Industrie, 
Handel, Kommunikationen und zwar Eisenbahnen, Fluß- und See- 
schiffahrt, Telegraph und Telephon, auf allen diesen Gebieten hat 
der moderne Staat eine intensive Tätigkeit entfaltet, manche be- 
deutende Unternehmungen hat der Staat sogar in eigenen Betrieb 
genommen. Indem der Staat auf allen diesen Gebieten zu mindesten 
die Voraussetzungen für die allgemeine Entwicklung zu schaffen 
hat, da diese eben von ihm abhängen und nur von ihm gesichert 
werden können, so spiegelt sich diese Tätigkeit auch in dem Aus- 
gabenbudget des Staates. Die wirtschaftliche Verwaltung des Staates 
ist in mehreren Ministerien repräsentiert, die je nach dem Ver- 
waltungssystem gruppiert sind als Landwirtschaftsministerium, 
Kommunikationsministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe. 
Mehrere Staaten haben für die soziale Verwaltung und namentlich 
die des Arbeiterschutzes eigene Ministerien oder oberste Stellen 
organisiert, die wir bei den Ausgaben für die soziale Verwaltung 
berühren. Überdies greifen fast alle Ministerien in die wirtschaft- 
liche Verwaltung ein: das Unterrichtsministerium durch die Organi- 
sation des landwirtschaftlichen, industriellen, kommerziellen und 
technischen Unterrichts; das Finanzministerium namentlich durch 
die indirekten Steuern, durch das öffentliche Schuldenwesen, die 
Organisation des Geld- und Kreditwesens; das Kriegsministerium 
durch die Versorgung des Heeres usw. Trotz der großen Aufgaben 
der volkswirtschaftlichen Verwaltung sind in der Regel die Ausgaben 
für diesen Verwaltungszweig bescheidene, da es sich in den meisten 
Fällen nicht um meritorische Tätigkeit handelt, die dem Privat- 
interesse überlassen ist, sondern bloß um Förderung, Unterstützung, 
Organisation. Die volkswirtschaftliche Verwaltung verfügt auch in 
der Regel nicht über einen so großen Organismus wie z. B. die 
Justizverwaltung, die Verwaltung des Inneren (im engeren Sinne), 
die Unterrichtsverwaltung usw., welches natürlich mit großen Aus- 
gaben verbunden ist. Als Hauptzweige der wirtschaftlichen Ver- 
waltung können folgende betrachtet werden: a) allgemeine volks- 
wirtschaftliche Verwaltung, hierzu gehören Zentralverwaltung, 
Statistik, volkswirtschaftlicher Unterricht, Konsularwesen, Aus- 
stellungen, Krisen usw.; b) landwirtschaftliche Verwaltung, und 
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