Full text : Finanzwissenschaft

VI. Abschnitt. Ausgaben für Volkswirtschaftspflege. 105
zwar landwirtschaftlicher Unterricht, landwirtschaftliche Statistik,
landwirtschaftliche Industrie, landwirtschaftliches Arbeiter- und Gesindewesen,
 Forstwesen und Beforstung, Viehzucht, Gestüte, Pferderennen,
 landwirtschaftliche Ausstellungen, landwirtschaftliches Siedelungswesen,
 Kulturingenieure usw.; c) Gewerbe und Industrie, und
zwar Kleingewerbe und Fortbildungsschulen, industrieller Unterricht,
 Patentwesen, Marken- und Musterschutz, Industrieförderung,
Gewerbemuseen, Gewerbestatistik, Industrieausstellungen usw.; d) Verwaltung
 des Handels, und zwar Binnenhandel, Gewichts- und Maßwesen,
 Märkte, Börsen, Außenhandel, Statistik des Binnen- und
Außenhandels, Handelsrecht, Handelsverträge, Zollwesen, kommerzieller
 Unterricht, Handelsmuseen usw.; e) Kommunikationswesen,
und zwar Straßen, Eisenbahnen, Flußschiffahrt, Seeschiffahrt, Hafenwesen,
 Leuchttürme, Schiffbau, Navigationsschulen, Schiffahrtsunternehmungen,
 Post, Telegraph, Telephon usw. (Zur volkswirtschaftlichen
 Verwaltung gehört überdies das Armenwesen und das Bevölkerungswesen,
 Ein- und Auswanderung, in ihren wirtschaftlichen
Beziehungen.) In der Nachkriegszeit spielen in den meisten Staaten,
in erster Reihe freilich in den niedergetretenen Staaten, die volkswirtschaftlichen
 Investitionen eine große Rolle um so mehr, als
die in erster Reihe notwendige Sanierung der Finanzen, Sistierung
der Zettelausgabe, von der Volks- und Privatwirtschaft infolge der
erdrückenden Besteuerung große Opfer forderten. Nach Abschluß
der finanziellen Sanierung mußte die volks- und privatwirtschaftliche
 Sanierung durch eine großzügige Investitionspolitik gestützt
werden.
Auch hier sind wir wegen der Vielgestaltung der Verhältnisse
ohne minutiöses Eingehen in die Details nicht in der Lage, aus den
statistischen Daten ein verläßliches Bild über die Bedeutung der
volkswirtschaftlichen Verwaltung in den einzelnen Staaten an und
für sich und im Verhältnis zueinander zu gewinnen. Schon die
erwähnte Gliederung des Verwaltungsorganismus macht dies unmöglich.
 So können ja in solchen Staaten, die ihre Heeresmacht
hauptsächlich in den Dienst von Handelsinteressen stellen, auch die
auf das Heer und die Flotte verwendeten Ausgaben zum großen
Teil als volkswirtschaftliche Ausgaben betrachtet werden. Erschwert
werden Vergleichungen auch besonders durch den Umstand, wenn
bedeutende Betriebe, Bahnen, Post, Telegraph, Telephon im Budget
vorkommen.
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.

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