VI. Abschnitt. Ausgaben für Volkswirtschaftspflege. 105
zwar landwirtschaftlicher Unterricht, landwirtschaftliche Statistik,
landwirtschaftliche Industrie, landwirtschaftliches Arbeiter- und Ge-
sindewesen, Forstwesen und Beforstung, Viehzucht, Gestüte, Pferde-
rennen, landwirtschaftliche Ausstellungen, landwirtschaftliches Siede-
lungswesen, Kulturingenieure usw.; c) Gewerbe und Industrie, und
zwar Kleingewerbe und Fortbildungsschulen, industrieller Unter-
richt, Patentwesen, Marken- und Musterschutz, Industrieförderung,
Gewerbemuseen, Gewerbestatistik, Industrieausstellungen usw.; d) Ver-
waltung des Handels, und zwar Binnenhandel, Gewichts- und Maß-
wesen, Märkte, Börsen, Außenhandel, Statistik des Binnen- und
Außenhandels, Handelsrecht, Handelsverträge, Zollwesen, kommer-
zieller Unterricht, Handelsmuseen usw.; e) Kommunikationswesen,
und zwar Straßen, Eisenbahnen, Flußschiffahrt, Seeschiffahrt, Hafen-
wesen, Leuchttürme, Schiffbau, Navigationsschulen, Schiffahrtsunter-
nehmungen, Post, Telegraph, Telephon usw. (Zur volkswirtschaft-
lichen Verwaltung gehört überdies das Armenwesen und das Be-
völkerungswesen, Ein- und Auswanderung, in ihren wirtschaftlichen
Beziehungen.) In der Nachkriegszeit spielen in den meisten Staaten,
in erster Reihe freilich in den niedergetretenen Staaten, die volks-
wirtschaftlichen Investitionen eine große Rolle um so mehr, als
die in erster Reihe notwendige Sanierung der Finanzen, Sistierung
der Zettelausgabe, von der Volks- und Privatwirtschaft infolge der
erdrückenden Besteuerung große Opfer forderten. Nach Abschluß
der finanziellen Sanierung mußte die volks- und privatwirtschaft-
liche Sanierung durch eine großzügige Investitionspolitik gestützt
werden.
Auch hier sind wir wegen der Vielgestaltung der Verhältnisse
ohne minutiöses Eingehen in die Details nicht in der Lage, aus den
statistischen Daten ein verläßliches Bild über die Bedeutung der
volkswirtschaftlichen Verwaltung in den einzelnen Staaten an und
für sich und im Verhältnis zueinander zu gewinnen. Schon die
erwähnte Gliederung des Verwaltungsorganismus macht dies un-
möglich. So können ja in solchen Staaten, die ihre Heeresmacht
hauptsächlich in den Dienst von Handelsinteressen stellen, auch die
auf das Heer und die Flotte verwendeten Ausgaben zum großen
Teil als volkswirtschaftliche Ausgaben betrachtet werden. Erschwert
werden Vergleichungen auch besonders durch den Umstand, wenn
bedeutende Betriebe, Bahnen, Post, Telegraph, Telephon im Budget
vorkommen.
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl.
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