Full text: Finanzwissenschaft

VI. Abschnitt. Ausgaben für Volkswirtschaftspflege. 105 
zwar landwirtschaftlicher Unterricht, landwirtschaftliche Statistik, 
landwirtschaftliche Industrie, landwirtschaftliches Arbeiter- und Ge- 
sindewesen, Forstwesen und Beforstung, Viehzucht, Gestüte, Pferde- 
rennen, landwirtschaftliche Ausstellungen, landwirtschaftliches Siede- 
lungswesen, Kulturingenieure usw.; c) Gewerbe und Industrie, und 
zwar Kleingewerbe und Fortbildungsschulen, industrieller Unter- 
richt, Patentwesen, Marken- und Musterschutz, Industrieförderung, 
Gewerbemuseen, Gewerbestatistik, Industrieausstellungen usw.; d) Ver- 
waltung des Handels, und zwar Binnenhandel, Gewichts- und Maß- 
wesen, Märkte, Börsen, Außenhandel, Statistik des Binnen- und 
Außenhandels, Handelsrecht, Handelsverträge, Zollwesen, kommer- 
zieller Unterricht, Handelsmuseen usw.; e) Kommunikationswesen, 
und zwar Straßen, Eisenbahnen, Flußschiffahrt, Seeschiffahrt, Hafen- 
wesen, Leuchttürme, Schiffbau, Navigationsschulen, Schiffahrtsunter- 
nehmungen, Post, Telegraph, Telephon usw. (Zur volkswirtschaft- 
lichen Verwaltung gehört überdies das Armenwesen und das Be- 
völkerungswesen, Ein- und Auswanderung, in ihren wirtschaftlichen 
Beziehungen.) In der Nachkriegszeit spielen in den meisten Staaten, 
in erster Reihe freilich in den niedergetretenen Staaten, die volks- 
wirtschaftlichen Investitionen eine große Rolle um so mehr, als 
die in erster Reihe notwendige Sanierung der Finanzen, Sistierung 
der Zettelausgabe, von der Volks- und Privatwirtschaft infolge der 
erdrückenden Besteuerung große Opfer forderten. Nach Abschluß 
der finanziellen Sanierung mußte die volks- und privatwirtschaft- 
liche Sanierung durch eine großzügige Investitionspolitik gestützt 
werden. 
Auch hier sind wir wegen der Vielgestaltung der Verhältnisse 
ohne minutiöses Eingehen in die Details nicht in der Lage, aus den 
statistischen Daten ein verläßliches Bild über die Bedeutung der 
volkswirtschaftlichen Verwaltung in den einzelnen Staaten an und 
für sich und im Verhältnis zueinander zu gewinnen. Schon die 
erwähnte Gliederung des Verwaltungsorganismus macht dies un- 
möglich. So können ja in solchen Staaten, die ihre Heeresmacht 
hauptsächlich in den Dienst von Handelsinteressen stellen, auch die 
auf das Heer und die Flotte verwendeten Ausgaben zum großen 
Teil als volkswirtschaftliche Ausgaben betrachtet werden. Erschwert 
werden Vergleichungen auch besonders durch den Umstand, wenn 
bedeutende Betriebe, Bahnen, Post, Telegraph, Telephon im Budget 
vorkommen. 
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. 
213 
Q
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.